Griechische Versicherungsaufsicht untersagt Aspis Pronoia A.E.G.A. das Neugeschäft in Deutschland
Die griechische Versicherungsaufsicht P.I.S.C teilte der BaFin mit, dass sie mit Beschluss vom 29. Juli 2008 dem Versicherer Aspis Pronoia A.E.G.A. untersagt hat, im Niederlassungs- und Dienstleistungsverkehr in den EU-Staaten außerhalb Griechenlands Neugeschäft zu zeichnen. Das Verbot bezieht sich somit auch auf das Neugeschäft für Lebensversicherungen in Deutschland, für das der griechische Versicherer als Dienstleister angemeldet ist.
Die Aufsicht über den Versicherer führt in erster Linie die griechische Aufsicht als Sitzlandbehörde. Über den Geschäftsumfang der Aspis Pronoia A.E.G.A. in Deutschland liegen der BaFin keine Erkenntnisse vor.
Verbraucher können sich mit Fragen unmittelbar an die griechische Aufsicht wenden. Auch die BaFin steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie kann die Fragen jedoch nur aufnehmen und an die griechische Aufsicht weiterleiten.
Aktualisiert (22.09.2009):
Die griechische Versicherungsaufsicht P.I.S.C. hat der BaFin mitgeteilt, dass sie mit Beschluss vom 21. September 2009 dem Versicherer Aspis Pronoia A.E.G.A. (ASPIS PRONIA GENERAL INSURANCE COMPANY) die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb entzogen hat, da das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
- Bonn/Frankfurt a.M., den
- 15. August 2008
