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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


BaFin ordnet gegenüber den Herren Marc Skawran und Peter Körner die unverzügliche Abwicklung der unter dem Namen „Future World Business Limited“ betriebenen Einlagengeschäfte an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 1. Dezember 2008 Herrn Marc Skawran, Ludwigshafen, das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt. Ferner hat sie die unverzügliche Abwicklung der von ihm unter dem Namen „Future World Business Limited“ betriebenen Geschäfte angeordnet. Am 2. Januar 2009 hat die BaFin auch gegenüber Herrn Peter Körner, Steinau, die unverzügliche Abwicklung der von ihm unter dem Namen „Future World Business Limited“ betriebenen Geschäfte angeordnet.

Über das Internet boten Herr Skawran und Herr Körner unter der Bezeichnung „Future World Business Limited“ dem Anlegerpublikum verschiedene Festgeldanlagemöglichkeiten an. Mit der Annahme unbedingt rückzahlbarer Gelder unter dem Namen „Future World Business Limited“ betreiben Herr Körner und Herr Skawran das Einlagengeschäft, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Herren Körner und Skawran sind verpflichtet, die unverzügliche Rückzahlung aller angenom­menen Gelder, und zwar durch Überweisung auf ein Konto des jeweiligen Gläubigers, vorzunehmen.

Die Verfügungen der BaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Bonn/Frankfurt a.M., den 
16. Januar 2009

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