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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


BaFin untersagt der Payment Solutions Inc. das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und E-Geld-Geschäft und ordnet die Abwicklung an

Am 17. März 2009 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Payment Solutions Inc., Panama City, Panama, das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts und des E-Geld-Geschäfts untersagt. Ferner hat sie die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Die Payment Solutions Inc. bietet im Rahmen von Mailingaktionen an, Gelder von Kunden als Spareinlagen entgegenzunehmen. Auf ihrer Webseite bietet die Payment Solutions Inc. weiterhin den Erwerb von elektronischen Werteinheiten an. Die Werteinheiten können zu Zahlungszwecken genutzt werden.

Damit betreibt die Payment Solutions Inc. das Einlagengeschäft und das E-Geld-Geschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben.

Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Bonn/Frankfurt a.M., den 
24. März 2009

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