Navigation und Service

BaFin (Link zur Startseite)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


BaFin untersagt Herrn Wolfgang Frenzel sowie der Daytraders Investments UG (haftungsbeschränkt) das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts und der Finanzportfolioverwaltung und ordnet die Abwicklung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Wolfgang Frenzel, Düsseldorf, und der Daytraders Investments UG (haftungsbeschränkt) als Rechtsnachfolgerin der „Daytraders Investmentclub Frenzel und Tadina GbR“, beide Düsseldorf, am 2. April 2009 aufgegeben, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln.

Die von Herrn Frenzel als Vertreter der „Daytraders Investmentclub Frenzel und Tadina GbR“ auf der Grundlage von Verträgen über sogenannte „partiarische Darlehen“ entgegengenommenen Gelder sollten durch Daytrading vermehrt werden und auch der Finanzierung einer Beteiligung an einem Unternehmen im Wertpapierhandelsbereich dienen. Nach den Erkenntnissen der BaFin hat Herr Frenzel die „Daytraders Investmentclub Frenzel und Tadina GbR“ jedoch nur als Strohgesellschaft benutzt und die Geschäfte selbst betrieben und hierbei in ca. 60 Fällen Gelder von Anlegern in Höhe von rund 616.000 € entgegengenommen.

Mit der Annahme unbedingt rückzahlbarer Gelder betreiben Herr Frenzel und die „Daytraders Investments UG (haftungsbeschränkt)“, die als Rechtsnachfolgerin der „Daytraders Investmentclub Frenzel und Tadina GbR“ auftritt, das Einlagengeschäft, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die Herrn Frenzel und die „Daytraders Investments UG (haftungsbeschränkt)“, die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.

Darüber hinaus hat die BaFin der „Daytraders Investments UG (haftungsbeschränkt)“ und Herrn Frenzel als deren verantwortlichen Hintermann gemäß § 37 Abs. 1 KWG untersagt, die Finanzportfolioverwaltung durch die Verwaltung von Managed Accounts insbesondere unter der Bezeichnung StarFX zu erbringen.

Die Bescheide der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Aktualisiert (22.06.2009):

Der Bescheid gegen Herrn Wolfgang Frenzel ist seit dem 22. Mai 2009 bestandskräftig.

Bonn/Frankfurt a.M., den 
6. Mai 2009

Diese Seite: