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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


BaFin weist Herrn Rainer Bardtke an, nachvollziehbare Berechnungen seiner Auskehrungsverpflichtungen vorzulegen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Rainer Bardtke mit Verfügung vom 2. Juli 2009 zur Abwicklung des von ihm unerlaubt betriebenen Finanzkommissionsgeschäfts angewiesen, ihr Unterlagen vorzulegen, aus denen sich seine noch bestehenden Auskehrungsverpflichtungen nachvollziehbar ergeben.

Herr Rainer Bardtke, Schriesheim, hatte als ehemaliger Geschäftsführer der Süddeutscher Aktienclub GbR das Beteiligungskapital von Gesellschaftern auf einem eigenen Konto angenommen und mit den Geldern Finanzinstrumente im eigenen Namen für fremde Rechnung angeschafft und veräußert.

Zur Abwicklung des damit von ihm unerlaubt betriebenen Finanzkommissionsgeschäfts ist Herr Bardtke verpflichtet, die Beträge auszukehren, die den Gesellschaftern unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäfte noch zustehen. Die hierfür erforderlichen Berechnungen der den Gesellschaftern jeweils zustehenden Anteilswerte hat Herr Bardtke bisher nicht vorgenommen.

Bonn/Frankfurt a.M., den 
22. Juli 2009

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