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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


Europäische Auslegungshinweise zur Anwendung der EU-Geldtransferverordnung 1781/2006

Auslegungshinweise zur EU-Verordnung 1781/2006, dem sog. „Common Understanding of the obligations imposed by European Regulation 1781/2006 on the information on the payer accompanying funds transfers to payment service providers of payees”

Die Level 3 Committees CEBS, CEIOPS und CESR billigten Mitte Oktober 2008 Auslegungshinweise zur EU-Verordnung 1781/2006, dem sog. „Common Understanding of the obligations imposed by European Regulation 1781/2006 on the information on the payer accompanying funds transfers to payment service providers of payees”.

Das Common Understanding wurde auf Bitte der EU-Kommission von der 3L3-Arbeitsgruppe „Anti-Money Laundering Task Force“ (AMLTF), in der die meisten europäischen Finanzaufsichtsbehörden vertreten sind, unter Beteiligung der europäischen Kreditwirtschaft erarbeitet.

Es fokussiert sich auf das Problem, wie mit Datensätzen im elektronischen Zahlungsverkehr zu verfahren ist, die nicht den erforderlichen Auftraggeberdatensatz enthalten. Dazu geben die Art. 8 und 9 der EU-VO 1781/2006 auslegungsbedürftige Reaktionspflichten des Empfängerinstituts vor. Ziel des Common Understanding ist es, den Zahlungsverkehrsdienstleistern durch verschiedene Auslegungsoptionen praktikable und harmonisierte Lösungswege aufzuzeigen, wie mit diesen Anforderungen aus Art. 8 und 9 der EU-VO 1781/2006 umgegangen werden kann. Besonderer Wert wurde auf die Flexibilität der Anwendung gelegt. Die Anwender dieser Auslegungshinweise sollen außerdem Gewissheit haben, in Anwendung des Common Understanding die Auslegung aller europäischen Aufsichtsbehörden zu teilen. Deshalb wird das Common Understanding auch von allen europäischen Aufsichtsbehörden gleichermaßen angewendet.

Die BaFin hat einen Auftrag zur Übersetzung des englischsprachigen Papiers erteilt. Sobald die deutsche Version vorliegt, wird sie auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellt.


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