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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


Rundschreiben 13/2008 (GW)

Erklärung der FATF vom 16.10.2008 zu Usbekistan und dem Iran

Die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) hatte bereits mit Erklärungen vom 11.10.2007 bzw. 28.02.2008 zu Missständen bei der Bekämpfung der Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung in Usbekistan und dem Iran informiert und um die Beachtung der Empfehlungen der FATF gebeten. Die FATF hat nunmehr im Rahmen ihrer Plenumssitzung vom 15.-17.10.2008 festgestellt, dass im Ergebnis noch keine konkrete Reduzierung des Länderrisikos in beiden Fällen eingetreten ist. Da somit Geschäftsaktivitäten und Transaktionen von und nach Usbekistan oder dem Iran mit einem hohen Risiko unter dem Gesichtspunkt der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbunden sein können, hat die BaFin mit Rundschreiben 13/2008 (GW) vom 07.11.2008 die Institute aufgefordert, verschiedene Maßnahmen zur Eindämmung dieses Risikos zu treffen.


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