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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


Rundschreiben 2/2009 (GW)

Aufhebung/Gegenstandsloserklärung von Verlautbarungen, Rundschreiben und Einzelschreiben

Am 21.08.2008 ist das Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz in Kraft getreten. Dabei wurde das Geldwäschegesetz vollständig neu gefasst, in das Kreditwesengesetz hat der Gesetzgeber neben der Änderung einzelner Vorschriften verschiedene neue Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung eingefügt.

Insgesamt sind die neuen gesetzlichen Regelungen in jeder Hinsicht stärker an dem jeweils bestehenden Risiko, zu Zwecken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden, ausgerichtet als die früheren Regelungen. Entsprechend ist auch die Verwaltungspraxis der BaFin anzupassen und der risikoorientierte Ansatz auch in der Verwaltungspraxis zu vollziehen.


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