Rundschreiben 14/2009 (GW)
Das Rundschreiben 14/2009 (GW) informiert über die Anwendung der Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Drittlandäquivalenzliste, außerdem enthält es eine Klarstellung zum § 6 Abs. 2 Nr. 1 GwG sowie eine weitere Klarstellung zur Umsetzung des § 4 Abs. 5 Satz 2 GwG.
I. Risikoeinstufung von Instituten und Unternehmen des Finanzsektors aus anderen EU-Mitgliedsstaaten und Ländern und Gebieten mit gleichwertigen Anforderungen bei den Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
II. Verstärkte Sorgfaltspflichten in Bezug auf Personen, die gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 GwG die Voraussetzungen einer „politisch exponierten Person„ erfüllen
III. Anforderungen an den Umfang der Überprüfung der Identität des wirtschaftlich Berechtigten in Fällen, in denen von einem normalen Risiko auszugehen ist
