Rundschreiben 17/2009 (GW)
Gruppenweite Umsetzung von Präventionsmaßnahmen gemäß § 25g KWG
Die BaFin hat am 23. September 2009 auf Weisung des BMF ein Rundschreiben mit Konkretisierungen zu den aufsichtsrechtlichen Anforderungen gemäß § 25g des Kreditwesengesetzes (KWG) veröffentlicht ("Gruppenweite Umsetzung von Präventionsmaßnahmen"). Die gesetzlichen Anforderungen an die gruppenweite Umsetzung durch die dem KWG unterliegenden Institute sind durch die Änderung des § 25g KWG im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts vom 26. März 2009 modifiziert worden. Danach haben übergeordnete Unternehmen gruppenweit im In- und Ausland die Einhaltung bestimmter Mindeststandards sicherzustellen. Zu den zu treffenden Maßnahmen gehören etwa die Schaffung eines Gruppen-Geldwäschebeauftragten sowie einer Gefährdungsanalyse für die gesamte Gruppe. Sind die zu treffenden Maßnahmen in Drittstaaten nicht möglich (etwa aufgrund entgegenstehender Rechtsvorschriften), ist von Transaktionen Abstand zu nehmen und sind Geschäftsbeziehungen ggf. zu beenden.
