Luxemburgische Versicherungsaufsicht untersagt dem Lebensversicherer Excell Life International S.A. für die Dauer von sechs Monaten das Neugeschäft in Deutschland
Die luxemburgische Versicherungsaufsicht Commissariat aux Assurances teilte der BaFin aktuell mit, dass sie mit Verfügung vom 5. August 2010 der Excell Life International S.A. für die Dauer von sechs Monaten untersagt hat, Neugeschäft zu zeichnen. Das Verbot bezieht sich auch auf das Neugeschäft für Lebensversicherungen in Deutschland, für das der luxemburgische Versicherer zum Dienstleistungsverkehr angemeldet ist. Die luxemburgische Aufsicht hat zudem weitere Maßnahmen verhängt, die auf ihrer Website veröffentlicht sind.
Die Finanzaufsicht über den Versicherer hat die luxemburgische Aufsichtsbehörde inne. Die BaFin steht in engem Kontakt mit der Commissariat aux Assurances und wird fortlaufend über den aktuellen Stand der Dinge unterrichtet. Über den Geschäftsumfang der Excell Life International S.A. in Deutschland liegen der BaFin derzeit keine abschließenden Erkenntnisse vor. Jedoch hat die luxemburgische Aufsicht mitgeteilt, dass das Unternehmen während des Jahres 2009 keine Prämieneinnahmen in Deutschland hatte und zum 31. Dezember 2009 keine technischen Rückstellungen für deutsche Verträge gestellt wurden.
Verbraucher können sich mit Fragen unmittelbar an die luxemburgische Aufsicht wenden. Auch die BaFin steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie kann die Fragen jedoch nur aufnehmen und an die luxemburgische Aufsicht weiterleiten.
Aktualisiert (11. Juli 2011):
Die luxemburgische Versicherungsaufsicht Commissariat aux Assurances hat der BaFin mitgeteilt, dass sie die Beschränkungsmaßnahmen vom 5. August 2010 gegen die Excell Life International S.A. nicht verlängert. Demnach bestehen derzeit keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegen den Lebensversicherer Excell Life International S.A.
- Bonn/Frankfurt a.M., den
- 18. August 2010
