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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


Liechtensteinische Versicherungsaufsicht untersagt Quantum Leben AG vorübergehend das Neugeschäft in Deutschland und setzt einen Sonderbeauftragten ein

Aktualisiert durch Verbrauchermitteilung vom 10. September 2010

Die liechtensteinische Versicherungsaufsicht FMA teilte der BaFin aktuell mit, dass sie mit Verfügung vom 16. August 2010 der Quantum Leben AG vorübergehend untersagt hat, Neugeschäft zu zeichnen. Das Verbot bezieht sich auch auf das Neugeschäft für Lebensversicherungen in Deutschland, für das der liechtensteinische Versicherer zum Dienstleistungsverkehr angemeldet ist. Als weitere Maßnahme hat die FMA bei der Quantum Leben AG zudem vorübergehend einen Sonderbeauftragten eingesetzt.

Die Finanzaufsicht über den Versicherer hat die liechtensteinische Aufsicht inne. Die BaFin steht in engem Kontakt mit der FMA und wird fortlaufend über den aktuellen Stand der Dinge unterrichtet. Gemäß Auskunft der Quantum Leben AG hat das Unternehmen 5.242 Versicherungsverträge in Deutschland.

Verbraucher können sich mit Fragen unmittelbar an die liechtensteinische Aufsicht wenden. Auch die BaFin steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie kann die Fragen jedoch nur aufnehmen und an die liechtensteinische Aufsicht weiterleiten.

Aktualisiert (10. September 2010):

Die FMA hat der BaFin mitgeteilt, dass sie mit Verfügung vom 9. September 2010 die vorübergehende Einstellung des Neugeschäfts bei der Quantum Leben AG aufgehoben hat. Die Quantum Leben AG kann damit auch in Deutschland wieder neue Versicherungsverträge abschließen.

Kontaktdaten für Verbraucher:

Liechtensteinische Aufsicht
Telefon: 00423 236 7373
E-Mail: info@fma-li.li
Homepage: http://www.fma-li.li/

Verbrauchertelefon der BaFin:
Telefon: 0228 299 70 299

Bonn/Frankfurt a.M., den 
18. August 2010

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