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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


Das Kreuz mit dem Alter – auch für die Aufsicht ein Problem?

Rede von Jochen Sanio, Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), auf dem ersten Bayerischen Finanzgipfel „Die demographische Entwicklung und ihr Einfluss auf die Kredit- und Versicherungswirtschaft“ am 26. November 2007 in München

Datum: 
26. November 2007
Ort:
München
Redner:
Jochen Sanio

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Frau Staatsministerin, meine verehrten Damen und Herren,

mal schwarz, mal braun – auch Haarfarben haben ihre Trends. Als Finanzaufseher gehöre ich sicher nicht zu den Trend-Scouts, die wissen, was so läuft oder demnächst laufen wird. Prophezeiungen muss ich von Berufs wegen als viel zu gefährlich ablehnen. Und dennoch traue ich mich, Ihnen mit 100prozentiger Sicherheit vorherzusagen: Die Haarfarbe der Zukunft ist „melatenblond“. Wahrscheinlich haben Sie hier in München noch nie etwas von „melatenblond“ gehört, hat dieser Farbton doch seinen Ursprung in Köln, genauer gesagt im berühmten Kölner Zentralfriedhof – der heißt nämlich „Melaten“. Immer mehr Menschen tragen ihr Haar melatenblond – in Köln und andernorts. Sie in München mögen „grau“ sagen, doch egal welche Worte man dafür findet, es ist nicht zu übersehen: Deutschlands Bevölkerung altert. Nicht nur die Kosmetikbranche hat das Marktpotential erkannt, das diese Entwicklung bietet. Auch die Finanzindustrie hat längst begriffen: Der demographische Wandel, der Alterungsprozess unserer Gesellschaft ist einer der Megatrends der nächsten Jahrzehnte, ein Megatrend, an dem sie gut verdienen will.

Durch das viele Silbergrau schimmert es sonnenklar: Wenn es immer mehr Alte und immer weniger Junge gibt, werden auch die staatlichen Leistungen im Alter immer weniger, und die private Vorsorge muss bei jedem einzelnen von uns den Raum einnehmen, den der Staat freimacht. Wie viel Raum die private Vorsorge wird einnehmen müssen, können wir heute kaum erahnen. Das Thema brennt auf den Nägeln, und in der BaFin haben wir es längst als Aufgabenschwerpunkt der Allfinanzaufsicht identifiziert: Die Lücke, die sich auftut, lässt sich nur dann mit privat gespartem Kapital schließen, wenn die Kapitalmärkte funktionieren. Wir Aufseher müssen dafür sorgen, dass sie das tun, dass die Finanzdienstleister ihre langfristigen Versprechen erfüllen und das Geld ihrer Kunden nicht dezimieren, sondern mehren, so gut es eben geht.

So gut es geht. Wenn wir einmal unterstellen, dass die Lücke mit fortschreitender Zeit immer größer wird, dann hat das Konsequenzen für die Erwartungshaltung der Betroffenen: Die Menschen werden noch mehr als bislang danach trachten, mit dem Geld, das sie anlegen, hohe Renditen zu erzielen. Das allerdings in dem Irrglauben, dass die renditestarken Produkte, in die sie investieren möchten, mehr oder weniger risikolos sind. Auch wenn es gelingen sollte, die Betroffenen vom Wunschdenken auf den Boden der finanziellen Tatsachen zurückzuholen: Die Finanzdienstleister werden, schneller als es ihnen lieb ist, auch im Retailgeschäft unter großen Druck geraten, ihre Wettbewerber ‚outzuperformen’ – so heißt das ja wohl heute. Langweilige, also sichere Geldanlagen werden es bei der Generation, die sich um den Wohlstand im Alter sorgt, immer schwerer haben. Neue Produkte braucht das Land mit der schrumpfenden Bevölkerung. Der Satz, dass die Notwendigkeit die Mutter des Risikos sei (Mark Twain), wird bald zum Allgemeingut gehören.

Das ist der Zug der Zeit, in dem wir alle sitzen und der immer mehr Fahrt aufnimmt, auch wenn der demografische Wandel nicht über Nacht kommt. Noch haben wir – Finanzdienstleister wie Aufsicht – Zeit, uns auf die wachsende Dynamik der Entwicklung einzustellen – und auf damit einhergehenden massiven Änderungen im Marktumfeld. Bei den Banken und Versicherern fängt das schon in den Unternehmen selbst an. Wenn Sie sich heute die Arbeitnehmerstruktur in vielen Banken und Versicherungsunternehmen anschauen, stellen Sie fest: Dort arbeitet kaum jemand, der älter als 60 Jahre ist. Das wird sich ändern. Mit älteren und – auf längere Sicht – mit weniger Mitarbeitern werden sich Finanzdienstleister in den kommenden Jahren und Jahrzehnten in einer verschärften Wettbewerbssituation behaupten müssen – deren besondere Zuspitzung sich aus der Tatsache ergibt, dass auch die Kunden immer weniger werden.

Nun wird sich das Schrumpfen der Bevölkerung nicht überall gleichmäßig vollziehen. Manche, vor allem ländliche, Regionen werden sich entvölkern. In anderen Regionen dagegen, vor allem in den Ballungsgebieten, wird die Zahl der Einwohner sogar noch moderat wachsen. Für Bayern sehen die Prognosen eher rosig aus. Eine Studie sagt voraus, dass sich von den 40 zukunftsfähigsten Landkreisen 23 in Bayern befinden. Die Vorhersagen für andere Teile Deutschlands dagegen verheißen zum Teil wenig Gutes. Schon heute sind in einzelnen Regionen starke Abwanderungsbewegungen festzustellen – man denkt hier und da sogar schon über „Bleibeprämien“ nach. Manchen Finanzdienstleistern werden schlicht die Kunden wegsterben. Dies gilt vor allem für einige regional tätige Institute. Sinkt die Zahl ihrer Kunden, wird das gravierende Auswirkungen auf ihr bisheriges Geschäftsmodell haben. Skaleneffekte im Massengeschäft, bei denen wir in Deutschland schon heute im internationalen Vergleich nicht mithalten können, lassen sich dann wahrscheinlich nur noch realisieren, indem man mit Instituten in anderen Regionen intensiver kooperiert oder gar fusioniert. Wenn sich die Einsicht durchgesetzt hat, dass nur ein Finanzdienstleister mit ausreichender Kundenzahl auf Dauer lebensfähig ist, wird der demographische Wandel den Konzentrationsprozess in der Finanzwirtschaft entscheidend beschleunigen.

Da kein Finanzdienstleister bereit sein wird, weniger Geschäft zu machen, wenn er weniger Kunden hat, wird man sicherlich die Strategie verfolgen, neue Ertragsfelder zu erschließen. Ob das gut geht? Zweifel sind angebracht. Bislang unentdeckte lukrative Nischen, in denen der Profit auf den Bäumen wächst, wird es in Deutschland nicht geben. Damit verstärkt sich der Zwang, das Kundenersatzgeschäft aus dem Ausland zu importieren. Die jüngsten Schieflagen in der deutschen Bankenlandschaft haben uns gezeigt, was passieren kann, wenn man sich in Risiken verirrt, die im Ausland erzeugt werden und die sich in Deutschland mangels hinreichender Informationen nicht beurteilen lassen. Die technisch hochwertigsten Risikomanagementsysteme lassen sich ohne die erforderliche Datenbasis nicht betreiben, d.h. sie verdienen diese Bezeichnung dann nicht. Unwissenheit, auch wenn sie systematisiert in wohlgeordnete Bahnen gelenkt wird, kann nur in geschäftlichem Misserfolg enden. Und der wird durch den Gewinn an schmerzhafter Erfahrung leider nicht kompensiert. Denn die Unwissenheit ist eine Wiederholungstäterin, die sich im Kopf von Entscheidungsträgern häufig mit der Fähigkeit schnellen Vergessens zusammentut. Das Produkt dieser Mesalliance ist die Neigung, unbekannte, entfernte Gefahren zu unterschätzen, und dies besonders dann, wenn einem seriös erscheinende Produkterfinder die Risikolosigkeit des fraglichen Geschäftskonzepts versichern.

Die Abenteuer, die auf deutsche Finanzdienstleister jenseits der Landesgrenzen warten, stellen uns als Aufseher vor Probleme, die zu bewältigen eigentlich unmöglich ist. Denn wie sollen wir es schaffen, ein ausreichendes Wissen über ausländische Sachverhalte zu erwerben, wenn es bei den von uns beaufsichtigten Unternehmen daran mangelt? Dass dabei auch auf Dritte, heißen sie nun Wirtschaftsprüfer oder Ratingagenturen, wenig Verlass ist, müssen wir in diesen Tagen ebenfalls zur Kenntnis nehmen. Kurzum: Die Subprime-Krise hat schlagartig grundsätzliche aufsichtsstrategische Fragen aufgeworfen, über welche die internationale Aufsehergemeinschaft intensiv diskutieren muss. Wenn wir nicht einen Weg finden, den notwendigen Wissenstransfer unter den nationalen Aufsehern effektiv zu organisieren, sind wir für die Zukunft schlecht gerüstet.

Meine Damen und Herren, auch die Struktur der Kapitalmärkte wird durch die demographische Entwicklung stark beeinflusst. In einer alternden Bevölkerung steigt grundsätzlich der Anteil der entsparenden Bevölkerung gegenüber der sparenden. Was heißt das konkret? Für Lebensversicherer könnte das zum Beispiel bedeuten, dass sie erstmals mehr Mittel auszahlen müssen als neu zur Anlage kommen. Was dann? Besteht das größte Problem des Alters möglicherweise darin, dass es zu lange dauert? Ist Langlebigkeit etwa eine schlechte Angewohnheit, die leider immer größere Bevölkerungskreise erfasst?

Die Lebensversicherer müssen damit fertig werden, dass wir es heute geschafft haben, über etwas zu triumphieren, das lange unbesiegbar schien: die Kürze des Lebens. Das Geschäft der Lebensversicherer besteht darin, biometrische Risiken zu übernehmen, also etwa die Risiken „Tod“, „Erleben“ und „Invalidität“. Bis vor wenigen Jahren dominierten Produkte, welche die Absicherung des Todesfallrisikos mit der Kapitalbildung verbanden. In den vergangenen zwanzig Jahren mussten sich die Lebensversicherer dann vermehrt der Frage zuwenden, wie sich der Ertrag des Sparvorgangs der aktiven Lebensphase in eine sichere und planbare dauerhafte Ertragsquelle für die Rentenphase umwandeln lässt – dabei ist die Langlebigkeit ein elementares Risiko, das jeder einzelne, nachdem er es analysiert hat, nur zu gern auf ein Versicherungsunternehmen abwälzen möchte:
Ich als Einzelner weiß nicht, für welchen Lebenszeitraum ich planen muss. Ich kann versuchen, dieses Problem zu lösen, indem ich mir vorstelle, dass ich noch x Jahre leben werde, und beschließe, mein Kapital in diesem Zeitraum zu verbrauchen. Ich wette also gegen mich selbst, nicht länger zu leben als eben diese x Jahre. Verliere ich die Wette, bin ich zwar in der glücklichen Situation, länger zu leben als erwartet. Doch ich leide unter Altersarmut. Eine Alternative wäre, meinem Kapital nur die Zinsen zu entnehmen. Dann riskiere ich allerdings, dauerhaft zu wenig zu entnehmen. Aus diesem Dilemma komme ich heraus, indem ich eine Leibrentenversicherung abschließe, die mir eine lebenslange, gleich bleibende Rente garantiert, die durch eine Überschussbeteiligung sogar noch bis zu einem gewissen Grad gegen inflationsbedingte Entwertung geschützt ist. Die Leibrente, eine der ersten Formen der Lebensversicherung, spielte bis Ende der Achtzigerjahre des 20. Jahrhunderts in den Beständen der meisten Lebensversicherer fast keine Rolle mehr. Doch dann erlebte sie eine wahre Renaissance: Ihr Anteil am Bestand wuchs im Branchendurchschnitt von etwa einem auf mittlerweile mehr als 15 bis 20 Prozent.

Welche volkswirtschaftlichen Folgen der demographische Wandel auf lange Sicht hat – die Vorstellungen reichen vom „asset meltdown“ bis zu „alles nicht so schlimm“ – lässt sich derzeit nicht bestimmt vorhersagen. Die Aufsicht kann sich also auch nicht konkret auf irgendetwas vorbereiten. Es scheint aber klug, nicht auf die Rückkehr der guten alten Zeit zu hoffen, in der Kapitalerträge reichlich und kontinuierlich sprudelten und mit einiger Sicherheit ausreichten, um alle Probleme in der eigentlichen Versicherungstechnik zu lösen.
Die Entwicklung der Lebenserwartung berührt die Versicherungstechnik bei Rentenversicherungen in besonderem Maße. Schon 1957 hatte die Versicherungsaufsicht angeordnet, dass Lebensversicherer in ihrer Kalkulation den – auch damals schon bekannten – Umstand berücksichtigen müssten, dass sich Sterbewahrscheinlichkeiten und damit die Lebenserwartung von Geburtsjahrgang zu Geburtsjahrgang verbessern. Welche Rente ein Versicherer seinen Kunden für einen regelmäßigen Beitrag garantieren kann, wird errechnet, indem man einen Rechnungszins und Sterbewahrscheinlichkeiten für die gesamte mögliche Dauer der Versicherung bestimmt. Ist das Eintrittsalter niedrig, können das mehr als 100 Jahre sein. Anpassungsmöglichkeiten hat der Versicherer kaum. Umso wichtiger sind für Rentenversicherer wohl kalkulierte Sterbetafeln. Die statistische Basis für die Prognose der Lebenserwartung der Gesamtbevölkerung ist in Deutschland und in allen anderen entwickelten Volkswirtschaften sehr gut. Aus den vorhandenen Daten können wir ablesen, dass die Trends zur Verlängerung der Lebenserwartung seit 100 bis 120 Jahren anhalten und stabiler sind, als man denken sollte. In nahezu allen Altersbereichen, die sich beobachten lassen, sterben heute relativ gesehen weniger Menschen als vor 100 Jahren. Der Altersbereich, für den verlässliche Vorhersagen möglich erscheinen, wird immer größer. Dabei gibt es noch eine nette Pointe: Der Kreis der Personen, die eine private Rentenversicherung abschließen, hat sogar noch eine höhere Lebenserwartung als die Gesamtbevölkerung. Hier müsste man einmal Ursache und Wirkung untersuchen.

Die Kunst der Versicherungsmathematiker besteht nun darin, aus den beobachteten Trends diejenigen herauszufiltern, die für die nächsten Jahrzehnte ausschlaggebend sein werden. Das Streben der Aktuare, größtmögliche Vorsicht walten zu lassen, konkurriert natürlich immer mit einem anderen Unternehmensinteresse, nämlich den Kunden bezahlbare Produkte zur Verfügung zu stellen. In den vergangenen 20 Jahren haben deutsche Aktuare für Lebensversicherer drei neue Sterbetafeln entwickelt. Jedes Mal sind sie wegen zu großer Vorsicht kritisiert worden – hinterher hat sich gezeigt, dass sie bei zweien nicht vorsichtig genug waren. Zum Beispiel bei der Sterbetafel DAV 1994 R, der Vorgängerin der aktuellen Sterbetafel für die Lebensversicherer. Bei den Feinarbeiten an der Sterbetafel DAV 1994 R hatten die Aktuare ein schwieriges Problem zu lösen: Die so genannte Sterblichkeitsverbesserung wies seit dem Ende des 19. Jahrhunderts bis Ende der Siebzigerjahre des 20. Jahrhunderts einen einigermaßen konstanten Trend auf, der sich dann aber deutlich beschleunigte. Welche dieser Entwicklungen sollte man nun in die Zukunft fortschreiben? Die Aktuare gingen davon aus, dass der beschleunigte Trend nicht länger anhalten würde. Desgleichen tat die Aufsicht, die sonst eigentlich immer „durch des Argwohns Brille schaut“. Man war sich einig: Der kurzfristige Trend würde ein kurzfristiger bleiben, und der langfristige Trend würde sich dann fortsetzen.
Ein Irrtum, wie sich herausstellte. Nur zehn Jahre später musste eine neue Sterbetafel her: Die Tafel DAV 2004 R. Diese berücksichtigt den – zwar noch anhaltenden, aber offenbar schon leicht abnehmenden – kurzfristigen Trend genauso stark wie den langfristigen. Und ihr dürfte, nach allem was wir wissen, eine längere Haltbarkeit beschieden sein. Methodisch ist die neue Tafel deutlich anspruchsvoller als ihre Vorgängerin. Sie berücksichtigt nämlich auf systematische Weise auch das bekannte Phänomen, dass die Sterblichkeit nicht nur vom Alter, Geschlecht und Geburtsjahrgang abhängt, sondern auch davon, wie viel Zeit seit Rentenbeginn vergangen ist. Denn nur Personen, die sich zumindest gesund fühlen, schließen eine sofort beginnende Rentenversicherung ab oder wählen bei einer aufgeschobenen Versicherung die Rente statt der Kapitalabfindung. Dieser Selektionseffekt ist übrigens nur einer von vielen, durch die sich die Sterblichkeitsraten Versicherter von dem der Gesamtbevölkerung unterscheiden.

Die neue Sterbetafel berücksichtigt auch, dass Versicherer für neue Versicherungen und den Bestand unterschiedlich hohe Sicherheitsniveaus ansetzen können. Was natürlich auch dem Umstand geschuldet ist, dass es erhebliche Mittel erfordert, den Bestand auf die neue Sterbetafel umzustellen – zumal, wenn der Rechnungszins nicht gleichzeitig erhöht wird. Wir Aufseher dürfen deshalb auch von den Versicherern nicht verlangen, „übertriebene“ Sicherheiten einzurechnen. Die BaFin hat die Lebensversicherungsunternehmen verpflichtet, für Neuabschlüsse von 2005 an nur noch mindestens die neue Sterbetafel zugrunde zu legen und für den Bestand die Deckungsrückstellungen zu erhöhen. Das geschieht natürlich, ohne dass eine garantierte Rente gekürzt wird. Die Mittel hierfür müssen im Unternehmen vorfinanziert werden, der betroffene Bestand „stottert“ dann alles so gut es geht ab, indem seine Überschussbeteiligung gekürzt wird. Wir Aufseher achten bei all dem selbstverständlich darauf, dass die Belange der Versicherten, die keine Rentenversicherung abgeschlossen haben, sondern eine Kapitallebensversicherung, durch den Finanzierungsbedarf nicht unangemessen berührt werden.

Eines will ich an dieser Stelle betonen: Der Übergang zur neuen Sterbetafel ist nicht erst vollzogen worden, nachdem klar war, dass die alte nicht mehr ausreichte. Jede aktuariell vorsichtige Kalkulation enthält gewisse Sicherheitsmargen. Die Versicherer, ihre Verantwortlichen Aktuare, die Deutsche Aktuarvereinigung und wir Aufseher müssen daher ständig beobachten, ob die Wirklichkeit negativ von den Erwartungen abweicht und diese Sicherheitsmargen angeknabbert werden. Handlungsbedarf besteht dann, wenn davon auszugehen ist, dass die Margen in naher Zukunft nicht mehr ausreichen werden.

Je größer der Anteil der Rentenversicherungen am Gesamtbestand ist, desto stärker wirkt sich eine neue Sterbetafel auf das Gesamtunternehmen aus. Ist der Bestand an Rentenversicherungen klein, so wird Solvabilität des Gesamtunternehmens nicht berührt, falls die Deckungsrückstellung für Rentenversicherungen erhöht werden muss. Schreibt man die derzeitige Verteilung des Neugeschäfts auf Versicherungsarten in die Zukunft fort, sind diese Zeiten aber vorbei. Der Bestand an Rentenversicherungen wird immer wichtiger werden – und damit wird auch ihre Bedeutung für die Gesamtsolvabilität eines Lebensversicherers steigen.

In den heutigen Eigenmittelanforderungen der Versicherungsaufsicht spiegeln sich Diversifikationseffekte – den schwindenden Margen bei Rentenversicherungen stehen hohe Risikogewinne bei Todesfallversicherungen gegenüber – noch nicht wider. Das soll und wird sich mit Solvency II ändern. Mit Solvency II, dem künftigen europäischen Regelwerk für die Versicherungsaufsicht, wird sich die Versicherungsaufsicht stärker an den tatsächlichen Risiken der Versicherer ausrichten. Solvency II wird uns Aufsehern das richtige Instrumentarium geben, um angemessen zu reagieren, wenn sich die Rahmenbedingungen für die Versicherer ändern.

Mit der gleichen Heftigkeit wie die Versicherer wird der demografische Wandel auch die Pensionskassen erfassen. Der Gesetzgeber hat die betriebliche Altersversorgung durch verschiedene Änderungen im Arbeits- und Steuerrecht gestärkt. Mit dem Altersvermögensgesetz 2002 hat er Arbeitnehmern im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung einen Anspruch auf Entgeltumwandlung eingeräumt. Viele Pensionskassen haben darauf reagiert und auch Entgeltumwandlungstarife eingeführt. Aber auch andere gesetzgeberische Initiativen, wie etwa die Rente mit 67, können erhebliche (indirekte) Auswirkungen für die Pensionskassen mit sich bringen, da diese eine Leistung erst zahlen dürfen, wenn das Erwerbseinkommen wegfällt.

Pensionskassen befinden sich in einem Spannungsfeld zwischen Arbeits- und Sozialrecht, Steuerrecht sowie versicherungsvertrags- und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Über die „normale“ Aufsicht hinaus sind wir gesetzlich verpflichtet, zu überwachen, ob die Pensionskassen und Pensionsfonds auch die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen einhalten, die für die Versicherten dieser Einrichtungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung gelten. Diesen Auftrag zu erfüllen, ist nicht leicht: Wir müssen behutsam vorgehen und darauf achten, dass wir nicht die Balance der aufeinander einwirkenden Regelungen zerstören, deren Zusammenspiel mitunter sehr komplex ist. Die nächsten Neuerungen stehen schon bevor: So ist zum Beispiel eine Änderung der Unverfallbarkeitsregelungen im Betriebsrentenrecht geplant, deren Umsetzung durch die Unternehmen wir dann sehr genau verfolgen werden.

Auch auf europäischer Ebene hat sich einiges getan – und wird sich noch einiges tun. Ich nenne hier nur die Pensionsfondsrichtlinie. Sie ermöglicht es unter anderem, dass Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) tätig sein können. Dies führt einerseits zu mehr Wettbewerb, da auch unterschiedliche Aufsichtsregimes miteinander konkurrieren, was sich auch auf die Produktgestaltung auswirkt. Andererseits eröffnet es multi-nationalen Unternehmen die Möglichkeit, ihre betriebliche Altersversorgung europaweit zu bündeln.

So interessant die meist verwickelten rechtlichen Aspekte sind, auch bei den Pensionskassen ist die Versicherungsmathematik das zentrale Thema. Da Pensionskassen praktisch nur Rentenversicherungstarife anbieten, ist die steigende Lebenserwartung der Versicherten für sie von allergrößter Bedeutung. Die firmennahen Pensionskassen verwenden häufig die von Professor Heubeck veröffentlichten Sterbetafeln, wobei die verantwortlichen Aktuare diese modifizieren, je nachdem, welcher Personenkreis versichert wird. Diese nüchternen Zahlenwerke zeigen die dramatischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte auf. Um Ihnen nur ein Beispiel zu geben: Nach Professor Heubecks Sterbetafel aus dem Jahr 1983 betrug die restliche Lebenserwartung eines damals 20jährigen Mannes 55,5 Jahre und die einer damals 20jährigen Frau 61 Jahre. Nach der neuesten Heubeckschen Sterbetafel hat ein im Jahr 2000 geborener Mann, der also im Jahr 2020 zwanzig Jahre alt ist, dann noch eine restliche Lebenserwartung von 67,5 Jahren. Eine dann zwanzigjährige Frau hat eine restliche Lebenserwartung von 72,5 Jahren.

Man muss kein Mathematiker sein, um auf den ersten Blick zu begreifen, dass eine derart rasant gestiegene Lebenserwartung zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen muss. In meinem Beispiel braucht eine Pensionskasse für eine gleich hohe Rente, die ab dem 65. Geburtstag gezahlt wird, für Männer des Jahrganges 2000 eine um 50 Prozent höhere Deckungsrückstellung; für Frauen beträgt die Steigerung immerhin noch 43 Prozent. Was dazu führt, dass die Unternehmen für Mitarbeiter, die eine betriebliche Altersversorgung erhalten, entsprechend höhere Beiträge zahlen müssen. Oder aber, wenn ihnen das zu teuer ist, die Rentenleistungen entsprechend senken. Für die bestehenden Versicherungsverträge müssen die Pensionskassen die Deckungsrückstellung verstärken. Die regulierten Pensionskassen können als Versicherungsvereine die Nachfinanzierung in der Regel nur über höhere Beiträge der Arbeitgeber oder aus den Überschüssen bestreiten. Da in den vergangenen Jahren das Zinsniveau relativ niedrig war, sind die Zinsüberschüsse nicht mehr so hoch wie in früheren Jahrzehnten. Was bedeutet, dass neben der Nachfinanzierung für die steigende Lebenserwartung nur wenig finanzieller Spielraum bleibt – für zusätzliche Leistungserhöhungen etwa.

Viele Wettbewerbspensionskassen bieten als Antwort auf die steigende Lebenserwartung fondsgebundene Rentenversicherungen an. Häufig handelt es sich dabei um eine Beitragszusage mit Mindestleistung. Bei dieser Form der betrieblichen Altersversorgung verpflichtet sich der Arbeitgeber, Beiträge an eine Pensionskasse zu zahlen und für Leistungen zur Altersversorgung das planmäßig zuzurechnende Versorgungskapital auf der Grundlage der gezahlten Beiträge zur Verfügung zu stellen, soweit es nicht rechnungsmäßig für einen biometrischen Risikoausgleich verbraucht wurde. Einfacher ausgedrückt: Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung wird das Fondsvermögen zum Zeitpunkt des Rentenbeginns zu den dann gültigen Rechnungsgrundlagen in eine Rente umgewandelt. Dies bedeutet, der Versicherte trägt allein das Risiko, dass die Lebenserwartung bis zum Rentenbeginn steigt.

Meine Damen und Herren, was den demografischen Wandel anbelangt, so geht die Gegenwart im Moment mit der Zukunft schwanger, um Voltaire zu zitieren. Als Aufseher werde ich mich hüten, Vorhersagen über so etwas Launisches wie die Zukunft zu machen. Doch eine Handlungsanweisung in Bezug auf den demographischen Wandel lässt sich – allen Unwägbarkeiten zum Trotz – schon jetzt aus dem Wissen der Gegenwart ableiten: Da sicher ist, dass neue Risikoformen höchsten Wirkungsgrades in der Entstehung sind, müssen Finanzdienstleister geeignete Instrumente einsetzen, die ihnen eine tief greifende, aktuelle Analyse der Entwicklung ermöglichen und ihnen damit die Möglichkeit verschaffen, rechtzeitig zu reagieren. Will sagen, das Risikomanagement der Unternehmen muss, wenn es funktionstüchtig sein will, auch in der Lage versetzt werden, fundierte Prognosen über die Folgen des demographischen Wandels zu liefern. Je mehr sich dieser quantifizierbar vollzieht, desto stärker werden die betroffenen Banken und Versicherer sich mit der Frage beschäftigen müssen, wie sie ihre Geschäftsmodelle der Realität anpassen. Die Finanzaufsicht wird diesen Prozess genau verfolgen und immer wieder darauf hinweisen, dass es sich beim demographischen Wandel um ein brandheißes Thema handelt, eines, mit dem man sich schon heute nachhaltig auseinandersetzen muss.

Die deutsche Finanzaufsicht, die sich schon seit längerem einem qualitativen Aufsichtsansatz verschrieben hat, noch dazu einem, der präventiv ausgerichtet ist, sieht das Problem des demographischen Wandels als Bestandteil einer grundlegend gewandelten Risikolandschaft. Diese wird – vereinfacht ausgedrückt – besonders dadurch gekennzeichnet, dass Banken und Versicherer immer komplexere Risiken kontrahieren, die mit einfachen quantitativen Begrenzungsregeln nicht mehr in den Griff zu bekommen sind. Diese sind auch viel zu starr, um die Finanzdienstleiter durch Zeiten des Umbruchs zu geleiten. Deshalb die neue aufsichtliche Fokussierung auf die Risikomanagementsysteme der Banken und Versicherer, mit der wir den Unternehmen größere Freiräume eröffnen, die sie brauchen, um sich in den weltweiten Prozessen dynamischer Umwälzungen zu behaupten. Dass die Finanzdienstleister diese Spielräume verantwortungsvoll nutzen müssen, habe ich schon oft gesagt, auch hier in München. Aus gegebenem Anlass wiederhole ich es heute aber noch einmal: Der verantwortungsbewusste Umgang mit Risiken ist die Kernkompetenz von Unternehmen der Finanzindustrie. Wem es an dem nötigen Risikobewusstsein mangelt, der wird – zumindest als Geschäftsleiter eines Finanzunternehmens – keine gesteigerte Lebenserwartung haben.

Meine Damen und Herren, ich habe es eingangs schon angedeutet: Der demographische Wandel stellt Finanzdienstleister nicht nur vor große Herausforderungen. Er birgt auch erhebliche Chancen. Weite Bevölkerungskreise haben erkannt, dass sie ohne zusätzliche Altersvorsorge nicht auskommen werden. Der Gesetzgeber hat auf den demographischen Wandels reagiert und neben der betrieblichen auch die private Altersversorgung durch verschiedene Gesetzesänderungen gestärkt. Die so genannte Riester-Rente entwickelt sich nach anfänglichen Problemen langsam, aber sicher zu einem Renner. Nach Presseberichten haben Banken, Versicherer und Kapitalanlagegesellschaften mittlerweile mehr als neun Millionen Riester-Verträge am Markt verkauft, 25 Millionen Berechtigte können von einer privaten Altersvorsorge à la Riester profitieren. Allerdings ertönen immer wieder warnende Stimmen, die derzeitige Vorsorge reiche nicht aus. Auf dem Gebiet der Altersvorsorge gibt es also für Finanzdienstleister weiterhin ein gewaltiges Absatz- und Wachstumspotential.

Wachstumschancen gibt es auch in einem anderen Bereich: In einer alternden Gesellschaft wird es für den Einzelnen immer wichtiger, lebenslang zu lernen. Möglicherweise entsteht dadurch auch eine Nachfrage nach der Finanzierung von Aus- und Weiterbildung. Denkbar sind auch neue Kredit- und Versicherungsprodukte für nicht mehr im Arbeitsleben stehende Menschen. Mögliche neue Altersgrenzen für Darlehens- oder Versicherungsnehmer können neue Spielräume eröffnen. Der Kreativität von Produktentwicklern sind kaum Grenzen gesetzt. Auch die Vertriebsstruktur mag sich ändern. In einer gealterten Gesellschaft könnte sich ein Kunde seinen Finanzdienstleister zum Beispiel danach aussuchen, ob er einen leicht erreichbaren, persönlichen Ansprechpartner zur Verfügung stellen kann. Es ist nicht Aufgabe der Aufsicht, sich Gedanken über die Marketingstrategien der beaufsichtigten Unternehmen zu machen. Aber wir werden mit großem Interesse beobachten, auf welche Weise der heftige Wettbewerb um das Geld eines immer wichtigeren Bevölkerungsteils entbrennen wird.

Die Kapitalmärkte werden bei der Lösung demographischer Probleme und Risiken eine zentrale Rolle einnehmen, nämlich indem sie die Liquiditätsströme zwischen den Generationen koordinieren. Schon heute gibt es am Kapitalmarkt neue Instrumente zur Absicherung demographischer Risiken, die bisher weitgehend Versicherer und Rückversicherer tragen. Versicherungsrisiken können in den Kapitalmarkt, Kapitalmarktrisiken in den Versicherungsmarkt transferiert werden, in Produktinnovationen können Kombinationen von Risiken beider Typen adressiert werden. Das stimuliert die Konvergenz von Versicherungs- und Kapitalmärkten. Marktteilnehmer agieren auf Sektoren, die ihnen zuvor „fremd“ waren, und dabei treffen Methoden der „klassischen“ Versicherungsmathematik und der „modernen“ Finanzmathematik aufeinander. Das gilt auch für Produkte, die das Langlebigkeitsrisiko betreffen. Zwar sind die bisherigen Versuche, damit umzugehen – Longevity-Bonds sind ein Beispiel – bisher nicht sonderlich erfolgreich gewesen. Künftig mögen sich jedoch die internationalen Kapitalmärkte zu einem Ort entwickeln, der auch solche Risiken handel- und bepreisbar macht. Wer Hypotheken mieser Qualität mit einem Gesamtbetrag von über einer Billion US-Dollar verbrieft und abgesetzt hat, dem sollte das eigentlich eine leichte Übung sein. Dann würden Banken durch den Transfer an den Kapitalmärkten versicherungstypische Risiken übernehmen, so wie heute schon Versicherer über den Erwerb von innovativen Finanzinstrumenten Kreditrisiken eingehen können.

Diese Entwicklung hat natürlich auch Einfluss auf die Finanzaufsicht. Wenn die Grenzen zwischen dem Versicherungs- und dem Bankensektor immer mehr aufweichen, dann wird auch von der Aufsicht immer stärker eine ganzheitliche Betrachtung gefordert. Der deutsche Gesetzgeber hat dies schon vor Jahren erkannt und die drei vormaligen Aufsichtsämter für das Kreditwesen, das Versicherungswesen und den Wertpapierhandel zur Allfinanzaufsicht BaFin verschmolzen. Die Entscheidung, eine Allfinanzaufsicht zu gründen, hat damals viele Kritiker auf den Plan gerufen, doch sie war weise. In Zeiten, in denen Banken und Versicherer die gleichen Produkte verkaufen und Vertriebswege sich vermischen, ist das Konzept getrennt operierender Aufsichtsbehörden überholt.

Meine Damen und Herren, wenn private und betriebliche Vorsorge immer mehr an Bedeutung gewinnt, müssen wir uns die Frage stellen, ob auf den Finanzmärkten auch die notwendige Transparenz herrscht. Sind die derzeitigen Standards angemessen? Oder müssen wir angesichts einer alternden Gesellschaft neue Anforderungen stellen? Die Entscheidungen, die ein Anleger in Altersvorsorgedingen fällt, sind von solch grundlegender Bedeutung für ihn, dass er umfassend informiert sein muss, bevor er einen Vertrag unterschreibt. Trifft er eine falsche Entscheidung, weil er unzureichend informiert war, entdeckt er seinen Fehler wahrscheinlich viel zu spät, um ihn noch revidieren zu können. Transparenz tut also not. Informationsfülle allein sorgt aber nicht für Transparenz. Wichtige Informationen müssen als solche erkennbar sein und dürfen nicht in der allgemeinen Informationsflut untergehen. Und, was mindestens genauso wichtig ist: Anleger müssen die Informationen auch verstehen können.

Die Hauptfeinde der Transparenz sind daher Überregulierung, die sich in Detaillismus verliert, und mangelnde finanzielle Bildung. Von beiden Seiten droht derzeit Gefahr. Es gibt eine Fülle von regulatorischen Bestimmungen, welche die Finanzdienstleister dazu verpflichten, Informationen für ihre Kunden bereitzustellen. Gerade haben die MiFID, die EU-Richtlinie über die Märkte für Finanzinstrumente, und die Neuregelungen zur Versicherungsvermittlung diese Pflichten noch ausgeweitet. Ob die MiFID mit ihren vielen neuen Vorgaben wirklich entscheidende Verbesserungen bewirkt, bleibt abzuwarten. Da der Inhalt der Richtlinie durch stolze 55 Vorschriften der Durchführungsrichtlinie und 41 Bestimmungen der Durchführungsverordnung ergänzt wird, könnte sich in der Praxis zeigen, dass der europäische Gesetzgeber übers Ziel hinausgeschossen ist.

Nun gibt es mittlerweile in Deutschland und Europa neue Institutionen, die sich den Bürokratieabbau auf die Fahnen geschrieben haben. Der deutsche Normenkontrollrat überprüft alle neuen Gesetze und Verordnungen – die Bundesregierung hat bekanntlich das Ziel, die Bürokratiekosten bis 2011 um 25 Prozent zu senken. Wenn man an einem Beispiel wie der MiFID demonstriert bekommt, welche Regelungsdichte man in der EU immer noch bevorzugt, dann weiß man, dass gerade dort die Entbürokratisierer große Erfolge erzielen können. Der langjährige bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber hat sich ja gerade auf den Weg nach Brüssel gemacht, um die EU-Richtlinien und Verordnungen auf überflüssige Regelungen hin zu durchforsten. Gerade im Bereich der Finanzmarktregulierung wird er wird so manches Dickicht zu lichten haben.

Mit dem zweiten Feind der Transparenz, der finanziellen Bildung, sieht es derzeit noch anders aus: Die ist stark unterentwickelt. Die Wochenzeitung „Die Zeit“ formulierte schon vor vier Jahren: „Eine Gesellschaft, in der private Vorsorge immer wichtiger wird, kann sich finanzielle Dummheit nicht leisten“. Diesen Satz unterschreibe ich ohne Wenn und Aber. Ich behaupte sogar, dass wir auf einen Teil der Verbraucher schützenden Regulierung glatt verzichten könnten, wenn die Bürger in Finanzfragen besser Bescheid wüssten. Menschen müssen ihren Vorsorgebedarf erkennen können, und sie müssen in der Lage sein, individuelle Vorsorgeentscheidungen zu treffen, die für sie sinnvoll sind. Leider zeigen Untersuchungen immer wieder, dass viele Bürger dazu nicht in der Lage sind. Der Bildungsstand in Finanzdingen ist in breiten Bevölkerungskreisen erschreckend schlecht. Die Fähigkeit, Finanzdienstleistungen und Finanzprodukte selbständig zu vergleichen und zu bewerten, ist in weiten Teilen der Bevölkerung nur gering ausgeprägt, manchmal überhaupt nicht vorhanden. Das Bundeskriminalamt hat im vergangenen Jahr über 18.000 Fälle von Kapitalanlagebetrug erfasst. Wären die Menschen in Finanzdingen gebildeter, hätten es die Gauner, die sich auf dem unbeaufsichtigten, „schwarzen Kapitalmarkt“ tummeln, nicht so leicht. Wer diesen Sumpf austrocknen will, muss etwas für die finanzielle Bildung der Bevölkerung tun, und zwar schnell.

Der Mangel an finanzieller Bildung schlägt sich auch in der Überschuldung vieler privater Haushalte nieder. Mehr als acht Prozent der privaten Haushalte sind überschuldet oder überschuldungsgefährdet. Offenbar haben sich zu viele Verbraucher von den Kampfkonditionen der Konsumentenkreditanbieter einfangen lassen. Anders lässt es sich kaum erklären, warum das Volumen der Ratenkredite seit der Jahrtausendwende viermal so stark gestiegen ist wie das Niveau der Nettolöhne und -gehälter. Es gibt klare Zeichen, dass dabei die eine oder andere Bank die üblichen Standards bei der Kreditgewährung nicht mehr beachtet hat. Das führt dann bald zu Wertberichtigungen, manchmal schon heute in einer doch recht guten konjunkturellen Situation. Das eigentliche böse Erwachen wird kommen, wenn die Kräfte des Aufschwungs irgendwann einmal nachlassen, was hoffentlich nicht so schnell der Fall sein wird. Bankgeschäftsleiter sollten aber gleichwohl die Mahnung des „respice finem“ beherzigen – denke an das Ende!

Der Spruch sollte auch Verbrauchern zum Auswendiglernen aufgegeben werden. Finanzentscheidungen, ganz besonders solche über größere Beträge und eine lange Bindungsdauer, sollten gerade vom Ende her betrachtet werden. Das erfordert eine solide finanzielle Grundbildung. Ohne sie werden grundlegende Lebensentscheidungen zum Glücksspiel, bei dem der Erfolg von der Qualität des Beraters abhängt, dem man seine Zukunft anvertraut. Es gibt in Deutschland mittlerweile eine Vielzahl von Initiativen zur Verbesserung der finanziellen Bildung. Verbände zum Beispiel, Verbraucherschützer und die Deutsche Bundesbank bemühen sich, Defizite durch mannigfaltige Bildungsangebote abzubauen. Auch für internationale Institutionen ist finanzielle Bildung ein Thema. Die OECD beschäftigt sich mit Fragen der finanziellen Bildung, die EU-Kommission auch. Die BaFin unterstützt diese Bemühungen, wo sie kann. Wir sind in internationalen Gremien vertreten, die sich damit auseinandersetzen. Seit Anfang 2007 geben wir das BaFinJournal mit aktuellen, aufsichtsrelevanten Themen heraus, und wir sind auf Anlegermessen vertreten, wo wir Fragen von Anlegern im direkten Gespräch beantworten können. Einen eigenen gesetzlichen Auftrag, zur finanziellen Bildung beizutragen, hat die BaFin jedoch nicht.

Trotzdem betrachten wir die finanzielle Bildung als ein wichtiges Thema für uns. Zu funktionierenden Kapitalmärkten gehören aufgeklärte Retailkunden, die rational mit Risiken umgehen können. Deutsche Anleger sind aus einsichtigen historischen Gründen sehr sicherheitsorientiert. Sicherheit geht aber zu Lasten der Rendite. In der Altersvorsorge müssen die heutigen Generationen aber auch auf Produkte mit höheren Risiken zurückgreifen. Nur so können sie die Renditechancen wahrnehmen, ohne die eine Schließung ihrer Vorsorgelücke schwer vorstellbar ist. Es ist höchste Zeit, dass Anleger den Zusammenhang zwischen Risiko und Rendite besser verstehen lernen. Bayern ist auch hier wieder einmal vorn. Es gehört zu den wenigen Bundesländern, in denen Wirtschafts- und Finanzfragen zu den regulären Lerninhalten in Schulen gehören. Den Weg an die Schulen halte ich für sehr vernünftig. Wo könnte man besser den Grundstein legen als dort?

Meine Damen und Herren, eine Studie soll unlängst ergeben haben, dass die Angst vor dem Älterwerden von Land zu Land verschieden ausgeprägt ist. Die Deutschen sollen sich vor allem um ihr Gedächtnis sorgen. Die Amerikaner fürchten wohl in erster Linie, mit fortschreitendem Alter übergewichtig zu werden. Inder dagegen scheint die Angst zu plagen zu ergrauen – ihnen könnte vielleicht der goldige Kölner Humor helfen. Eines scheint aber die Menschen aller Nationen zu vereinen (und ich denke, ich kann das verehrte Publikum, egal, welche Alterklassen vertreten sind, einschließen): Allen ist offenbar sehr daran gelegen, jung und gesund zu sterben, dies aber so spät wie irgend möglich. Die Erkenntnis „Wer mit 60 morgens aufwacht und keine Schmerzen hat, der ist tot“ gilt schon lange nicht mehr. Wer heute melatenblond ist, wird meistens von der Ruhestätte Melaten noch sehr weit entfernt sein und das Leben noch lange genießen dürfen. Deshalb habe ich mich heute auch nicht mit den schwierigen Altersproblemen der Krankenversicherung beschäftigt.
Ein langes Leben ist mittlerweile von allen Dingen, die einem nach der Geburt widerfahren können, dasjenige, das am wahrscheinlichsten ist. Was früher nur ausnahmsweise möglich war, ist statistische Wirklichkeit geworden. Darin liegt „das Kreuz mit dem Alter“, das mit den Fragen, die es aufwirft, schwer auf unserer Gesellschaft lastet und auch der Aufsicht einiges abverlangt. Am wenigsten drückt das Kreuz wahrscheinlich die Alten selbst, jedenfalls solange sie finanziell und medizinisch gut versorgt sind. Vielleicht sollten wir uns auch in Deutschland die Sichtweise der Japaner zueigen machen, bei denen die zufriedenen Alten als die größte Kulturleistung eines Volkes gelten. Möge Heinz Erhardt, der die Sache wie so oft in zwei Zeilen auf den Punkt gebracht hat, ewig Recht behalten:


„’s ist schlimm, wenn man alt wird,’ das Alter spricht,
doch schlimmer ist es, man wird es nicht.“


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