
Unternehmen
Diese Rubrik enthält Informationen rund um die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Fonds und Kapitalanlagegesellschaften sowie Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds.
Beaufsichtigte Unternehmen und solche, die eine Erlaubnis beantragen möchten, können sich hier ein Bild von der Aufsicht und vielen damit zusammenhängenden Themen machen. Neben Hinweisen zu dem Zulassungsverfahren finden sich in diesem Bereich etwa auch Ausführungen zu den Anforderungen, die das Aufsichtsrecht an die Marktteilnehmer in Deutschland stellt.
Nicht nur in Deutschland müssen Marktteilnehmer eine Vielzahl an Vorgaben beachten sowie umfangreichen Pflichten nachkommen, wie etwa einen Prospekt zu erstellen, wenn sie öffentlich Wertpapiere oder Vermögensanlagen anbieten, oder Maßnahmen zu treffen, um Geldwäsche zu verhindern. Viele dieser Vorgaben und Pflichten basieren auf Richtlinien der Europäischen Union (EU), die damit für eine europaweite Harmonisierung der Finanzplätze sorgt.
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Ein funktionstüchtiges Bank- und Finanzdienstleistungswesen ist für die Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft unverzichtbar. Darum ist aus gesamtwirtschaftlichen Gründen eine effiziente Bankenaufsicht notwendig. Die BaFin beaufsichtigt derzeit 2.079 Banken und 718 Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: Januar 2008).
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Alle privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen, die im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) die Privatversicherung betreiben und ihren Sitz in Deutschland haben, stehen entweder unter der Aufsicht der BaFin oder der Länderaufsichtsbehörden. Seit Anfang 2002 unterliegen auch Pensionsfonds und seit Dezember 2004 inländische Rückversicherer der Versicherungsaufsicht nach dem VAG, die durch die BaFin wahrgenommen wird.
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Börsennotierte Unternehmen und Marktteilnehmer müssen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verschiedene Vorschriften befolgen; ob sie das tun, überwacht die BaFin. Verboten sind Insiderhandel und Marktmanipulation. Zu den Pflichten der Unternehmen gehört es etwa, Ad-hoc-Meldungen zu veröffentlichen, regelmäßig Finanzberichte zu veröffentlichen und Directors´ Dealings sowie Stimmrechtsmitteilungen der Marktteilnehmer zu melden.
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Dieses Angebot richtet sich an diejenigen Anbieter, die ihren Mitteilungs-, Melde- und Übermittlungspflichten gegenüber der BaFin auf der Basis eines einfachen und sicheren elektronischen Datenaustausches nachkommen möchten.
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Damit die interessierte Öffentlichkeit Stellungnahmen abgeben kann, konsultiert die BaFin Entwürfe und Diskussionspapiere zu wichtigen Veröffentlichungen auf ihrer Homepage. Dies betrifft insbesondere Rundschreiben und Auslegungsentscheidungen, aber auch Verordnungen, sofern die BaFin zu deren Erlass ermächtigt wurde.
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