Thema Sanierung/Abwicklung Abwicklung
Seit dem 1. Januar 2018 ist die BaFin die Nationale Abwicklungsbehörde (NAB) in Deutschland. Rechtsgrundlage ist das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG).
Von 2015 bis 2017 hatte die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) die Funktion der nationalen Abwicklungsbehörde inne.
Die BaFin ist als Abwicklungsbehörde Teil des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism - SRM). Dieser besteht aus dem Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board - SRB) mit Sitz in Brüssel und den nationalen Abwicklungsbehörden der teilnehmenden Mitgliedstaaten. Neben dem SRB wurde der Einheitliche Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund - SRF) als zweites Kernelement des SRM gegründet. Der SRF wird durch Bankenabgaben finanziert.
Aufgaben der NAB
Der NAB stehen weitreichende Befugnisse zur Verfügung, um ein Institut geordnet abzuwickeln. Zu diesen Befugnissen gehören insbesondere die Instrumente der Beteiligung der Anteilsinhaber und Gläubiger, der Unternehmensveräußerung, der Übertragung auf ein Brückeninstitut und der Übertragung auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft.
Die NAB erstellt Abwicklungspläne für Institute und bewertet deren Abwicklungsfähigkeit. Für größere Institute geschieht dies zusammen mit dem SRB. Zeichnet sich eine Schieflage eines Instituts ab, bereitet die NAB Abwicklungsmaßnahmen vor und führt diese, falls erforderlich, durch.