BaFin - Navigation & Service

Thema Sanierung/Abwicklung Abwicklung

Seit dem 1. Januar 2018 ist die BaFin die Nationale Abwicklungsbehörde (NAB) in Deutschland. Rechtsgrundlage ist das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG).

Von 2015 bis 2017 hatte die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) die Funktion der nationalen Abwicklungsbehörde inne.

Die BaFin ist als Abwicklungsbehörde Teil des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism - SRM). Dieser besteht aus dem Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board - SRB) mit Sitz in Brüssel und den nationalen Abwicklungsbehörden der teilnehmenden Mitgliedstaaten. Neben dem SRB wurde der Einheitliche Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund - SRF) als zweites Kernelement des SRM gegründet. Der SRF wird durch Bankenabgaben finanziert.

Aufgaben der NAB

Der NAB stehen weitreichende Befugnisse zur Verfügung, um ein Institut geordnet abzuwickeln. Zu diesen Befugnissen gehören insbesondere die Instrumente der Beteiligung der Anteilsinhaber und Gläubiger, der Unternehmensveräußerung, der Übertragung auf ein Brückeninstitut und der Übertragung auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft.

Die NAB erstellt Abwicklungspläne für Institute und bewertet deren Abwicklungsfähigkeit. Für größere Institute geschieht dies zusammen mit dem SRB. Zeichnet sich eine Schieflage eines Instituts ab, bereitet die NAB Abwicklungsmaßnahmen vor und führt diese, falls erforderlich, durch.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Veröffentlichungen zum Thema

IPC-An­trags­for­mu­lar für den Bei­trags­zeit­raum 2024

IPC-Antragsformular für den Beitragszeitraum 2024 in xlsx-Format

IPC-Leit­fa­den für In­sti­tu­te

Wichtige Informationen (des SRB) zur Inanspruchnahme der unwiderruflichen Zahlungsverpflichtung im Rahmen der Berechnung der Änderungen („restatements“) der im Voraus erhobenen Beiträge für die Beitragszeiträume 2016 bis 2023

IPC-Ver­trag 2024/IPC-Ver­ein­ba­rung 2024 mit SRB

Unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung und Sicherheitenvereinbarung (Beitragszeitraum 2024 – Berechnung der Änderungen)

Merk­blatt: Ex­ter­ne Bail-in-Im­ple­men­tie­rung (Ver­gleichs­ver­si­on)

Vergleichsversion des Merkblatts zur externen Bail-in-Implementierung (Stand: April 2024)

Alle Dokumente