Stand:geändert am 12.06.2019 Bankaufsichtliche Offenlegung (Supervisory Disclosure)
Mit Artikel 144 der Bankenrichtlinie (RL 2006/48/EG) wurde allen EU-Mitgliedsstaaten vorgegeben, Informationen zur nationalen Umsetzung von Basel II zu veröffentlichen. Anlässlich der deutschen Umsetzung von Basel II haben die Deutsche Bundesbank und die BaFin daher eine gemeinsame Webseite veröffentlicht. Die strukturellen Vorgaben dafür wurden im Ausschuss der Europäischen Bankenaufseher (CEBS) erarbeitet und von allen nationalen Aufsichtsbehörden einheitlich übernommen.
Mit Inkrafttreten der CRD IV (Richtlinie 2013/36/EU) wurden die Vorgaben zur bankaufsichtlichen Veröffentlichung an die neuen regulatorischen Anforderungen angepasst. Gemäß der Richtlinie wurden ferner von der EBA technische Standards zu Struktur und Format der zu veröffentlichenden Informationen entwickelt, die von der EU- Kommission Mitte 2014 erlassen und im Jahr 2019 aktualisiert wurden.
Die Supervisory Disclosure-Webseite informiert detailliert über
- die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften,
- die Ausübung der nationalen Optionen und Ermessenspielräume,
- die Kriterien und Methoden des bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) und
- aggregierte statistische Daten zu zentralen Aspekten der Umsetzung.
Ziel der aufsichtlichen Offenlegung ist es, einen aussagekräftigen Vergleich der nationalen Umsetzung europäischer Vorgaben in den einzelnen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.