Stand:geändert am 01.01.2016 Ausübung von Optionen der Solvency-II-Rahmenrichtlinie
In der nachfolgenden Tabelle ist angegeben, von welchen Wahlrechten, die die Solvency-II-Rahmenrichtlinie der nationalen Umsetzung einräumt, der deutsche Gesetzgeber Gebrauch gemacht hat.
Die Tabelle entstammt dem technischen Durchführungsstandard über die Meldebögen und die Struktur für die von den Aufsichtsbehörden offenzulegenden Informationen.