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Stand:geändert am 01.01.2016 Ausübung von Optionen der Solvency-II-Rahmenrichtlinie

In der nachfolgenden Tabelle ist angegeben, von welchen Wahlrechten, die die Solvency-II-Rahmenrichtlinie der nationalen Umsetzung einräumt, der deutsche Gesetzgeber Gebrauch gemacht hat.

Die Tabelle entstammt dem technischen Durchführungsstandard über die Meldebögen und die Struktur für die von den Aufsichtsbehörden offenzulegenden Informationen.

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