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Stand:geändert am 30.01.2018 | Thema Maßnahmen Maßnahmen der BaFin gegen Versicherungsunternehmen

Maßnahmen der BaFin gegen Unternehmen, die der Aufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) unterliegen, und deren Mitglieder der Geschäftsleitung.

Die BaFin veröffentlicht auf ihrer Webseite bestimmte Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen, die sie gegen Unternehmen, die der Aufsicht nach dem VAG unterliegen, oder deren Mitglieder der Geschäftsleitung verhängt. Grundlage für die Veröffentlichung ist § 319 Absatz 1 VAG.

Die öffentliche Bekanntmachung von Sanktionen einschließlich Bußgeldentscheidungen soll zur allgemeinen Prävention von Verstößen beitragen, indem die BaFin Öffentlichkeit und Marktteilnehmer darüber informiert, welches Verhalten sie als Verstoß betrachtet.

Anonymisierte Veröffentlichung

Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen der BaFin werden unter bestimmten Voraussetzungen, die in § 319 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1-3 VAG geregelt sind, anonymisiert veröffentlicht. Dies gilt zum Beispiel, wenn aus der Veröffentlichung ein unverhältnismäßig großer Schaden für das Unternehmen entstehen würde.

Die BaFin hat bisher die folgenden Maßnahmen erlassen:
Maßnahme oder Bußgeldentscheidung Anzahl
§ 332 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 37 Abs. 1 VAG2
§ 303 Abs. 1 VAG1

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Veröffentlichungen zum Thema

Be­kannt­ma­chung zur Don­ner & Reu­schel Ak­ti­en­ge­sell­schaft

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 14. Mai 2025 eine Geldbuße in Höhe von 110.000 Euro gegen die Donner & Reuschel Aktiengesellschaft festgesetzt. Das Unternehmen hatte im Jahr 2021 die vorgeschriebene Überprüfung des Zielmarktes eines selbst konzipierten Finanzinstrumentes nicht vorgenommen und damit gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen.

Be­kannt­ma­chung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 14. Mai 2025 eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro gegen die publity AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte im Jahr 2020 ohne eine vorherige Veröffentlichung eines Prospekts Wertpapiere öffentlich angeboten und damit gegen die Pflichten der Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospekt-VO) verstoßen.

Be­kannt­ma­chung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 14. Mai 2025 eine Geldbuße in Höhe von 1.750.000 Euro gegen die SAP SE festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die SAP SE hatte nicht bekannt gegeben, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 öffentlich zugänglich war.

Be­kannt­ma­chung zur ICI­CI Bank UK PLC, Ger­ma­ny Branch

Die ICICI Bank UK PLC, Germany Branch muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin gegenüber dem Institut angeordnet. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Bank die für sie geltenden Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) teilweise nicht erfüllte.

Be­kannt­ma­chung zur FIL Fonds­bank GmbH

Die FIL Fondsbank GmbH muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Zudem hat die BaFin einen Sonderbeauftragten zur Überwachung der Mängelbeseitigung bestellt und angeordnet, dass die Bank zusätzliche Eigenmittelanforderungen einhalten muss, bis sie die organisatorischen Mängel beseitigt hat.

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