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Stand:geändert am 30.01.2018 | Thema Maßnahmen Maßnahmen der BaFin gegen Versicherungsunternehmen

Maßnahmen der BaFin gegen Unternehmen, die der Aufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) unterliegen, und deren Mitglieder der Geschäftsleitung.

Die BaFin veröffentlicht auf ihrer Webseite bestimmte Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen, die sie gegen Unternehmen, die der Aufsicht nach dem VAG unterliegen, oder deren Mitglieder der Geschäftsleitung verhängt. Grundlage für die Veröffentlichung ist § 319 Absatz 1 VAG.

Die öffentliche Bekanntmachung von Sanktionen einschließlich Bußgeldentscheidungen soll zur allgemeinen Prävention von Verstößen beitragen, indem die BaFin Öffentlichkeit und Marktteilnehmer darüber informiert, welches Verhalten sie als Verstoß betrachtet.

Anonymisierte Veröffentlichung

Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen der BaFin werden unter bestimmten Voraussetzungen, die in § 319 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1-3 VAG geregelt sind, anonymisiert veröffentlicht. Dies gilt zum Beispiel, wenn aus der Veröffentlichung ein unverhältnismäßig großer Schaden für das Unternehmen entstehen würde.

Die BaFin hat bisher die folgenden Maßnahmen erlassen:
Maßnahme oder Bußgeldentscheidung Anzahl
§ 332 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 37 Abs. 1 VAG2
§ 303 Abs. 1 VAG1

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Veröffentlichungen zum Thema

Herr Zong­bin Li / Naki­ki SE: Ba­Fin nimmt Stimm­rechts­mit­tei­lung im We­ge der Selbst­vor­nah­me vor

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 26 März 2024 eine Stimmrechtsmitteilung für Herrn Zongbin Li vorgenommen. Herr Zongbin Li hatte es unterlassen, seine Stimmrechtsanteile an der Nakiki SE anzuzeigen.

Herr De­lin Xiong / Naki­ki SE: Ba­Fin nimmt Stimm­rechts­mit­tei­lung im We­ge der Selbst­vor­nah­me vor

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 26. März 2024 eine Stimmrechtsmitteilung für Herrn Delin Xiong vorgenommen. Herr Delin Xiong hatte es unterlassen, seine Stimmrechtsanteile an der Nakiki SE anzuzeigen.

Be­kannt­ma­chung zur MTU Ae­ro En­gi­nes AG

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 1. März 2024 eine Geldbuße in Höhe von 510.000 Euro gegen die MTU Aero Engines AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen die Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse RegulationMAR) verstoßen. Es hatte eine Insiderinformation nicht unverzüglich bekanntgegeben.

Be­kannt­ma­chung

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Deutsche Bank AG eine Geldbuße von 50.000 Euro festgesetzt. Der Grund: Die Aufsicht hatte festgestellt, dass das Institut ihr gegenüber falsche Angaben zu einem schwerwiegenden kundenrelevanten IT-Sicherheitsvorfall bei seinen Zahlungsdiensten im Jahr 2023 gemacht hatte. Die Bank hatte die BaFin zudem deutlich verspätet informiert.

Be­kannt­ma­chung

Die Evangelische Bank eG muss mehr Eigenmittel vorhalten. Das hat die Finanzaufsicht BaFin gegenüber dem Institut angeordnet. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Geschäftsorganisation der Bank nicht ordnungsgemäß ist. Grund sind Mängel bei den Steuerungs- und Controllingprozessen für operationelle Risiken.

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