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Stand:geändert am 30.01.2018 | Thema Maßnahmen Maßnahmen der BaFin gegen Versicherungsunternehmen

Maßnahmen der BaFin gegen Unternehmen, die der Aufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) unterliegen, und deren Mitglieder der Geschäftsleitung.

Die BaFin veröffentlicht auf ihrer Webseite bestimmte Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen, die sie gegen Unternehmen, die der Aufsicht nach dem VAG unterliegen, oder deren Mitglieder der Geschäftsleitung verhängt. Grundlage für die Veröffentlichung ist § 319 Absatz 1 VAG.

Die öffentliche Bekanntmachung von Sanktionen einschließlich Bußgeldentscheidungen soll zur allgemeinen Prävention von Verstößen beitragen, indem die BaFin Öffentlichkeit und Marktteilnehmer darüber informiert, welches Verhalten sie als Verstoß betrachtet.

Anonymisierte Veröffentlichung

Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen der BaFin werden unter bestimmten Voraussetzungen, die in § 319 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1-3 VAG geregelt sind, anonymisiert veröffentlicht. Dies gilt zum Beispiel, wenn aus der Veröffentlichung ein unverhältnismäßig großer Schaden für das Unternehmen entstehen würde.

Die BaFin hat bisher die folgenden Maßnahmen erlassen:
Maßnahme oder Bußgeldentscheidung Anzahl
§ 332 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 37 Abs. 1 VAG2
§ 303 Abs. 1 VAG1

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Veröffentlichungen zum Thema

Be­kannt­ma­chung zur Clear­stream Ban­king AG

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Clearstream Banking AG vier Bußgelder in Höhe von insgesamt 20.000 Euro festgesetzt. Grund für die Bußgelder waren mehrere Verstöße gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Das Unternehmen hatte die Anzeigen des Jahresabschlussprüfers für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 verspätet eingereicht.

Be­kannt­ma­chung

Eine unter Aufsicht der BaFin stehende Gruppe muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht angeordnet. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass es Mängel beim Liquiditätsmanagement und Liquiditätsrisikomanagement gab.

Be­kannt­ma­chung zur In­dus­tri­al and Com­mer­ci­al Bank of Chi­na Ltd., Frank­furt Branch

Die Industrial and Commercial Bank of China Ltd., Frankfurt Branch, muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin gegenüber dem Institut angeordnet. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Bank die für sie geltenden Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) nicht erfüllte.

Be­kannt­ma­chung: Ge­schäfts­lei­ter – Ba­Fin spricht Ver­war­nung aus

Die Finanzaufsicht BaFin hat einen Geschäftsleiter eines Kreditinstitutes verwarnt. Grund waren Mängel in der Geschäftsorganisation.

Be­kannt­ma­chung zur Bank Ju­li­us Bär Deutsch­land AG

Die Bank Julius Bär Deutschland AG muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet.

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