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Stand:geändert am 20.01.2020 Ziele, Aufgaben und Aktivitäten

Das Versicherungsgeschäft basiert in besonderem Maß auf Vertrauen. Kunden erwarten von ihrem privaten Versicherer, dass er ein verlässlicher Vertragspartner ist - und das oftmals über einen sehr langen Zeitraum. Mit ihrer Aufsicht über Versicherer erfüllen die BaFin und die Aufsichtsbehörden der Bundesländer daher wichtige soziale und wirtschaftliche Aufgaben und tragen zur langfristigen Stabilität des gesamten Finanzsektors bei.

Die wichtigste gesetzliche Grundlage für die Versicherungsaufsicht in Deutschland bildet das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das in weiten Teilen auf der Richtlinie 2009/138/EG (Solvency II) beruht und das durch zahlreiche weitere Rechtsgrundlagen auf nationaler und europäischer Ebene flankiert wird.

Das Hauptziel der Beaufsichtigung ist gemäß § 294 VAG der Schutz der Versicherungsnehmer und der Begünstigten von Versicherungsleistungen. Zu diesem Zweck überwacht die Versicherungsaufsicht den gesamten Geschäftsbetrieb der Versicherer im Rahmen einer rechtlichen Aufsicht im Allgemeinen und einer Finanzaufsicht im Besonderen.

Gegenstand der rechtlichen Aufsicht ist die ordnungsgemäße Durchführung des Geschäftsbetriebs einschließlich der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen, der das Versicherungsverhältnis betreffenden und aller sonstigen die Versicherten betreffenden Vorschriften sowie der rechtlichen Grundlagen des Geschäftsplans.

Im Rahmen der Finanzaufsicht achtet die Versicherungsaufsicht für die gesamte Geschäftstätigkeit auf die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen und hierbei insbesondere auf die Solvabilität sowie die langfristige Risikotragfähigkeit des Versicherers, die Bildung ausreichender versicherungstechnischer Rückstellungen, die Anlage in entsprechenden geeigneten Vermögenswerten und die Einhaltung der kaufmännischen Grundsätze einschließlich einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und die Einhaltung der übrigen finanziellen Grundlagen des Geschäftsbetriebs.

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