BaFin - Navigation & Service

Stand:geändert am 01.01.2016 Versicherungsaufsichtliche Offenlegung

Zu den Zielen von Solvency II gehört unter anderem die Schaffung von größerer Transparenz im Versicherungssektor. Dies hat zur Folge, dass sowohl die Unternehmen als auch die Aufsicht umfassende Informationen für die Öffentlichkeit bereitstellen müssen. Die Aufsichtsbehörden müssen die Rechtsgrundlagen darlegen sowie über ihre Ziele und ihr Aufsichtshandeln berichten. Zudem haben sie aggregierte Daten über die Branche zu veröffentlichen.

Die Pflichten aus der aufsichtlichen Offenlegung ergeben sich in Deutschland aus den § 318 und § 319 VAG, mit denen der nationale Gesetzgeber die Vorgaben der Solvency-II-Rahmenrichtlinie umgesetzt hat. Konkretisiert werden die Offenlegungspflichten durch die Delegierte Verordnung (Artikel 316 und 317 sowie Anlage XXI) und den technischen Durchführungsstandard über die Meldebögen und die Struktur für die von den Aufsichtsbehörden offenzulegenden Informationen.

Auf diesen Seiten kommen die BaFin als Bundesaufsichtsbehörde und die Landesaufsichtsbehörden für die deutschen Versicherer ihren Offenlegungspflichten nach. Dazu gehören auch aggregierte statistische Daten zur Branche auf Basis des Solvency-II-Berichtswesens.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback