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Stand:geändert am 31.07.2024 Aufsichtliche Offenlegung

Supervisory Disclosure

Bankaufsichtliche Offenlegung

Mit Artikel 144 der Bankenrichtlinie (RL 2006/48/EG) wurde allen EU-Mitgliedsstaaten vorgegeben, Informationen zur nationalen Umsetzung von Basel II zu veröffentlichen. Anlässlich der Umsetzung von Basel II in Deutschland haben die Deutsche Bundesbank und die BaFin daher eine gemeinsame Website veröffentlicht.

Die strukturellen Vorgaben dafür wurden im Ausschuss der Europäischen Bankenaufseher (Committee of European Banking SupervisorsCEBS) erarbeitet und von allen nationalen Aufsichtsbehörden einheitlich übernommen. Seit Inkrafttreten der Richtlinie über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen (Richtlinie (EU) 2019/2034 – IFD) werden auf dieser Website auch die gemäß Artikel 57 IFD zu veröffentlichenden Informationen zugänglich gemacht.

Ziel der aufsichtlichen Offenlegung ist es, einen aussagekräftigen Vergleich der nationalen Umsetzung europäischer Vorgaben in den einzelnen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Versicherungsaufsichtliche Offenlegung

Zu den Zielen von Solvency II gehört unter anderem die Schaffung von größerer Transparenz im Versicherungssektor. Dies hat zur Folge, dass sowohl die Unternehmen als auch die Aufsicht umfassende Informationen für die Öffentlichkeit bereitstellen müssen. Die Aufsichtsbehörden müssen die Rechtsgrundlagen darlegen sowie über ihre Ziele und ihr Aufsichtshandeln berichten. Zudem haben sie aggregierte Daten über die Branche zu veröffentlichen.

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