Aufsichtliche Offenlegung
Supervisory Disclosure
Bankaufsichtliche Offenlegung
Mit Artikel 144 der Bankenrichtlinie (RL 2006/48/EG) wurde allen EU-Mitgliedsstaaten vorgegeben, Informationen zur nationalen Umsetzung von Basel II zu veröffentlichen. Anlässlich der deutschen Umsetzung von Basel II haben die Deutsche Bundesbank und die BaFin daher eine gemeinsame Webseite veröffentlicht. Die strukturellen Vorgaben dafür wurden im Ausschuss der Europäischen Bankenaufseher (CEBS) erarbeitet und von allen nationalen Aufsichtsbehörden einheitlich übernommen.
Versicherungsaufsichtliche Offenlegung
Zu den Zielen von Solvency II gehört unter anderem die Schaffung von größerer Transparenz im Versicherungssektor. Dies hat zur Folge, dass sowohl die Unternehmen als auch die Aufsicht umfassende Informationen für die Öffentlichkeit bereitstellen müssen. Die Aufsichtsbehörden müssen die Rechtsgrundlagen darlegen sowie über ihre Ziele und ihr Aufsichtshandeln berichten. Zudem haben sie aggregierte Daten über die Branche zu veröffentlichen.