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Thema Finanzberichterstattung Meldepflicht von Finanzinformationen (FINREP) – Version 2.6

Meldepflicht von Finanzinformationen (FINREP)

Basierend auf Artikel 99 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Juni 2013, hat die EZB die Verordnung (EU) 2015/534 erlassen und damit die Meldepflicht von Finanzinformationen (FINREP) auch auf National GAAP-Anwender ausgeweitet. Die Verordnung richtet sich direkt an die meldepflichtigen Institute. Vor diesem Hintergrund hat ein Abgleich von FINREP-Meldepositionen basierend auf dem Anhang IV zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission vom 16. April 2014 sowie weiterer Folgeverordnungen mit HGB-Voraussetzungen stattgefunden.

Die nachstehenden Tabellen stellen das Ergebnis dieses Abgleichs dar und beziehen sich auf die FINREP-Version 2.6 gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2016//1702 der Kommission vom 18. August 2016. Diese Fassung kommt seit dem Meldestichtag 31.12.2016 zum Tragen. Für die meldepflichtigen Institute gelten die nunmehr angepassten Tabellen ab dem Meldestichtag 31.12.2017 bis zur Erstanwendung der folgenden FINREP-Version 2.7 gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1443 der Kommission vom 29. Juni 2017. Diese Verordnung findet grundsätzlich zum 1. Januar 2018 Anwendung. Für weniger bedeutende Institute, welche HGB anwenden, tritt diese Version jedoch gemäß der Verordnung (EU) 2017/1539 der Europäischen Zentralbank vom 25. August 2017 erst zum 1. Januar 2019 in Kraft.

Die Tabellen enthalten dabei jeweils entsprechende Ausfüllhinweise für die Meldung von Finanzinformationen durch HGB-Anwender im Zusammenhang mit der EZB-Verordnung. Sie wurden in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Deutschen Kreditwirtschaft erarbeitet und geben das gemeinsame Verständnis von BaFin und Deutsche Bundesbank sowie beteiligter Kreditwirtschaft wieder. Die Ergebnisse des Abgleichs wurden mit der EZB abgestimmt.

Meldeformat FINREP-Datenpunkte

Im Rahmen des Meldeformats "FINREP-Datenpunkte" werden im Gegensatz zu den anderen Formaten über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen keine vollständigen Meldevordrucke abgefragt, sondern nur einzelne Datenpunkte aus ausgewählten Meldevordrucken. Vor diesem Hintergrund hat die EZB am 20. März 2017 nur für diesen Meldeansatz eine eigene Taxonomie einschließlich entsprechender Validierungsregeln veröffentlicht.

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