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Stand:geändert am 20.04.2018 | Thema Finanzberichterstattung Meldepflicht von Finanzinformationen (FINREP) – Version 2.7

Zum 1. Januar 2018 ist die Verordnung (EU) 2017/1538 der Europäischen Zentralbank vom 25. August 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/534 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen (EZB/2017/25) in Kraft getreten.

Die Änderungen der Verordnung (EU) 2017/1538 tragen den neuen Vorschriften basierend auf IFRS 9 des harmonisierten FINREP-Reportings des EBA ITS Rechnung und umfassen in der Folge auch Änderungen der Meldebögen und Hinweise für die Meldung von aufsichtlichen Finanzinformationen der EZB für das Meldewesen der nGAAP-Anwender.

In Deutschland sind von diesen Änderungen alle Institute auf Solo- und Gruppenbasis, die nach HGB bilanzieren, betroffen. Basierend auf der EZB Verordnung (EU) 2017/1539 wurde der Erstanwendungszeitpunkt der EZB-Verordnung (EU) 2017/1538 für weniger bedeutende beaufsichtigte Institute (Less Significant Institutions, LSI) in Deutschland auf den 1. Januar 2019 verschoben. Für alle unmittelbar von der EZB beaufsichtigten signifikanten Institute sind die Änderungen hingegen bereits zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten.

Auswirkungen auf die technischen Vorgaben

Für die deutschen meldepflichtigen Institute ergeben sich aus diesen Änderungen u.a. Auswirkungen auf die technischen Vorgaben für die Einreichung von FINREP Meldungen. Die deutschen LSI melden bis zum Inkrafttreten der neuen Meldeanforderungen am 01. Januar 2019 FINREP nGAAP weiterhin basierend auf der Taxonomieversion 2.6 (DPM v2.6). Für signifikante Institute, die nach HGB bilanzieren, gilt für die Einreichung von FINREP nGAAP und FINREP IFRS die Taxonomieversion 2.7 (DPM v2.7) bereits für die erste Meldung per Meldestichtag März 2018. Für die Einreichung der Meldungen nach den unterschiedlichen Taxonomieversionen gelten entsprechend differenzierte Entry Points.

Auswirkungen auf die inhaltlichen Vorgaben

Die nationalen Ausfüllhinweise für die Meldung von Finanzinformationen für HGB-Anwender, die bereits für die FINREP-Version 2.6 veröffentlicht sind, wurden auf Basis der geänderten Vordrucke der Taxonomieversion 2.7 überarbeitet. Sie wurden analog der bereits für die vorherige Version genutzten Vorgehensweise in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Deutschen Kreditwirtschaft erarbeitet. Die Ausfüllhinweise geben das gemeinsame Verständnis von BaFin und Deutscher Bundesbank sowie der beteiligten Kreditwirtschaft wieder. Die Ergebnisse des aktuellen Abgleichs sind mit der EZB abgestimmt. Die Ausfüllhinweise für deutsche Institute gelten im Sinne der EZB-Erwartungen als „strong recommendations“. Die inhaltlichen Änderungen, die sich für die deutschen meldepflichtigen Institute aufgrund der Ausfüllhinweise auf Basis der Vordrucke der Taxonomieversion 2.7 ergeben, sind in den Ausfülltabellen kenntlich gemacht und – im Falle von Änderungen gegenüber dem Stand der Version 2.6 – ergänzend markiert.

Derzeitiger Diskussionsstand

Aktuell befindet sich eine Ausweisfrage hinsichtlich Derivate noch im Abstimmungsprozess auf nationaler sowie EZB-Ebene. Sollte es zu einer entsprechenden Änderung der Meldeerwartungen für die Meldung bei Derivaten kommen, werden die veröffentlichten Ausfüllhinweise entsprechend aktualisiert. Der Erstanwendungszeitpunkt der ggf. neuen Ausweissystematik der Derivate wird in diesem Fall von der Aufsicht gesondert kommuniziert.

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