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Thema Finanzberichterstattung Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationen

Zum 19. August 2020 ist die Dritte Verordnung zur Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung (FinaRisikoV) in Kraft getreten.

Anlass für die Überarbeitung der FinaRisikoV ist unter anderem die nationale Implementierung zweier Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA. Die „Leitlinien zu für SREP erhobene ICAAP- und ILAAP-Informationen“ und die „Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs“ ändern insbesondere Abschnitt 2 der FinaRisikoV zu den Finanzinformationen sowie Abschnitt 3 der FinaRisikoV zu den Risikotragfähigkeitsinformationen. Nach Änderung der bestehenden Meldebögen zu den Zinsschockszenarien auf Einzel- und Gruppenebene werden nunmehr die in den EBA-Leitlinien vorgesehenen acht Szenarien abgefragt.

Die Änderungsverordnung regelt nun auch die Erfassung der wesentlichen Informationen zur mehrjährigen Kapitalplanung (KPL: Kapitalplanung) sowie zum internen Liquiditätsmanagement (ILAAP: Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) im aufsichtlichen Meldewesen. Hierfür hat die deutsche Bankenaufsicht neue Meldeformulare konzipiert und als Anlagen 25 und 26 in die Änderungsverordnung übernommen.

Zudem vereinheitlicht die Änderungsverordnung die Einreichungsfristen für die Meldungen von Finanzinformationen, damit künftig alle Institute nur noch im jährlichen Turnus melden müssen. In bestehenden Meldebögen wurden einzelne Meldefelder beseitigt, da sich die dort hinterlegten Daten als für die Beaufsichtigung nicht mehr erforderlich erwiesen haben. Insgesamt zielten die Anpassungen der bestehenden Meldebögen auf eine Vereinfachung des bisherigen Meldeprozesses.

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