Stand:geändert am 24.04.2025 | Thema SSM Einheitlicher Bankenaufsichtsmechanismus - SSM
Der einheitliche europäische Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) stellt bedeutende Großbanken der teilnehmenden Länder unter die direkte Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB). Der SSM setzt sich aus der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden der Euro-Länder zusammen. Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums können freiwillig am SSM teilnehmen (seit 1. Oktober 2020 Bulgarien und Kroatien).
Der einheitliche Aufsichtsmechanismus ist Teil der europäischen Bankenunion. Die Bankenunion soll durch den europäischen Restrukturierungs- und Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism - SRM) sowie durch ein für die Zukunft geplantes europäisches System der Einlagensicherung komplettiert werden. Die europäische Aufsichtsstruktur erfährt somit bedeutende Veränderungen.
Rechtliche Grundlagen des SSM
Seit der Verabschiedung der SSM-Verordnung am 4. November 2014 beaufsichtigt die Europäische Zentralbank (EZB) ungefähr 120 als bedeutend eingestufte Institute, die also für das europäische Bankensystem besonders wichtig sind. 21 dieser Institute haben ihren Sitz in Deutschland. Die EZB veröffentlicht eine Liste der Institute, für deren Aufsicht sie aktuell zuständig ist. Die Liste nennt auch die Gründe, aus denen das jeweilige Institut als bedeutend eingestuft wird und damit unter die Aufsicht der EZB fällt.
Die SSM-Verordnung und die geänderte EBA-Verordnung bilden die rechtliche Grundlage für die Aufsicht durch die EZB. Die EBA-Verordnung trat Ende Oktober 2013 in Kraft, die SSM-Verordnung am 3. November 2013. Während der anschließenden einjährigen Übergangsperiode hat die EZB schließlich die Vorbereitungen für den SSM umgesetzt.
Die SSM-Verordnung wird durch eine so genannte Rahmenverordung ergänzt, welche die EZB selbst erlassen hat und an der die nationalen Aufsichtsbehörden über gemeinsame Arbeitsgruppen mit der EZB mitgewirkt haben. Am 7. Februar 2014 hatte die EZB hierzu eine öffentliche Konsultation gestartet; verabschiedet wurde die SSM-Rahmenverordnung im April 2014. SSM-Verordnung und SSM-Rahmenverordnung bestimmen die Eckpfeiler der Zusammenarbeit innerhalb des SSM. Weitere Details der europäischen Aufsicht entwickeln darüber hinaus gemeinsame Gremien der EZB und der nationalen Aufseher.
Der Ausschuss der internen Revisoren (Internal Auditors Committee) trägt durch unabhängige und objektive Prüfungs- sowie Beratungsdienstleistungen zur Erreichung der Ziele des Eurosystems/ESZB und des SSM bei. Dies geschieht im Einklang mit der Geschäftsordnung für das Revisionswesen des Eurosystems/ESZB und des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) (Audit Charter - nur auf Englisch verfügbar). Zur Beziehung dieses Ausschusses zum Prüfungsausschuss (Audit Committee) siehe The Audit Committee Mandate (nur auf Englisch verfügbar).
Arbeitsteilung zwischen EZB und nationalen Aufsehern
Der SSM setzt sich zusammen aus der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden der Euro-Länder. Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums können freiwillig durch eine enge Zusammenarbeit gemäß Artikel 7 der SSM-VO am SSM teilnehmen. Erstmalig hat die EZB eine enge Zusammenarbeit mit Bulgarien und Kroatien aufgenommen (seit 1. Oktober 2020).
Unter die direkte Aufsicht der EZB fallen bedeutende Großbanken, deren Bilanzsumme mehr als 30 Milliarden Euro oder 20 Prozent der Wirtschaftsleistung eines Landes beträgt. In jedem Fall aber beaufsichtigt die EZB die drei größten Institute eines Mitgliedstaates. Das gilt auch dann, wenn in einem Land keines der Institute die beiden zuvor genannten Kriterien erfüllt.
Bei der direkten Aufsicht über die bedeutenden Großbanken greift die EZB auf die Unterstützung der nationalen Aufsichtsbehörden zurück. Für die Aufsicht über die übrigen, weniger bedeutenden Institute bleiben die nationalen Aufsichtsbehörden zuständig. Die EZB kann hierfür aber allgemeine Vorgaben machen und wird regelmäßige Berichte erhalten.