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Stand:geändert am 22.03.2016 Single Rulebook

Das einheitliche Regelwerk „Single Rulebook“ harmonisiert das europäische Bankenaufsichtsrecht. Es besteht aus einem Paket verschiedener Rechtsakte, die für alle Finanzinstitute verbindlich sind.

Als Reaktion auf die im Jahr 2008 ausgebrochene Finanzkrise ist eine Reihe von Maßnahmen mit dem Ziel entwickelt worden, im europäischen Binnenmarkt einen sicheren und soliden Finanzsektor zu schaffen. Diese Maßnahmen sind in einem einheitlichen Regelwerk, dem so genannten Single Rulebook, zusammengefasst und normiert.

Das Single Rulebook harmonisiert das europäische Bankenaufsichtsrecht und ist für alle 28 Mitgliedstaaten der EU anwendbar. Es besteht aus verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, und es umfasst strenge aufsichtsrechtliche Anforderungen für Banken, einen verstärkten Anlegerschutz sowie Maßnahmen zur Prävention und zur geordneten Abwicklung von in Schwierigkeiten geratenen Banken.

Wesentliche Bestandteile dieses einheitlichen Regelwerks sind:

  • die CRR (Capital Requirements Regulation) und die CRD IV (Capital Requirements Directive IV)
  • zukünftig zum Beispiel die Bestimmungen der Bankensanierungs- und Abwicklungsrichtlinie (BRRD) und der überarbeiteten Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD)
  • die Technischen Regulierungs-/Durchführungsstandards, die die Europäische Kommission auf dieser Grundlage erlassen hat oder noch erlassen wird
  • die Leitlinien beziehungsweise Empfehlungen der EBA (Europäische Bankenaufsichtsbehörde).

Soweit die CRR beziehungsweise die technischen Standards, die sie konkretisieren, noch Interpretationsbedarf erkennen lassen, werden entsprechende Anfragen im Rahmen des so genannten Q&A-Prozesses, eines Frage-und-Antwort-Prozesses, an die EBA gerichtet. Um diesen Prozess von nationaler Seite zu strukturieren, sollten die Institute derartige Anfragen idealerweise zunächst an die BaFin und an die Bundesbank richten.

Verwaltungspraxis der BaFin

Die BaFin beabsichtigt, die Entscheidungen – sowohl der EBA als auch der EU-Kommission –, welche im Rahmen des „Single-Rulebook-Q&A-Prozesses“ getroffen und in letzter Fassung auf der Webseite der EBA veröffentlicht werden, zur Grundlage ihrer Verwaltungspraxis zur CRR zu machen. Gleichwohl sind diese Entscheidungen nach Aussage der EBA nicht unmittelbar bindend. Die BaFin wird daher jeweils ausdrücklich erklären, dass eine im Rahmen des Q&A-Prozesses veröffentlichte Entscheidung Bestandteil ihrer Verwaltungspraxis zur CRR ist, um so Rechtssicherheit für die Institute zu schaffen.

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