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Stand:geändert am 22.03.2016 Messansätze im Bereich operationeller Risiken

Die Institute können bei der Berechnung des Eigenmittelbedarfs für operationelle Risiken auf drei Ansätze zurückgreifen. Die Anforderungen, die die Institute hierbei erfüllen müssen, geben die Capital Requirement Regulation (CRR) und die Capital Requirement Directive (CRD IV) vor. Die CRR (für OpRisk vor allem Teil 3 Titel III) sind gemeinsam mit dem Kreditwesengesetz in Deutschland unmittelbar geltendes Recht.

Seit dem 1. Januar 2007 können die Institute zur Berechnung des Eigenmittelbedarfs im Bereich des operationellen Risikos die beiden einfacheren Ansätze Basisindikatoransatz oder Standardansatz anwenden. Seit dem 1. Januar 2008 ist es zudem möglich, die Berechnung mithilfe fortgeschrittener Messansätze vorzunehmen. Bis zum 31. Dezember 2013 erfolgte dies nach Maßgabe der Solvabilitätsverordnung (SolvV), welche ab dem 1. Januar 2014 weitestgehend durch die CRR ersetzt wurde. Diese ist für die Institute unmittelbar wirksam. In der verbleibenden neuen SolvV werden nun CRD IV-Regelungen in nationales Recht umgesetzt.

Einfache Messansätze

Bei der Berechnungsgrundlage greifen die beiden einfacheren Ansätze auf Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung zurück, die den so genannten maßgeblichen Indikator bilden. Bei Anwendung des Basisindikatoransatzes ergeben dann pauschal 15 % des Dreijahresdurchschnitts dieses maßgeblichen Indikators den Eigenmittelbedarf. Dazu müssen allerdings die Werte des maßgeblichen Indikators der vorangegangenen drei Jahre positiv sein. Ansonsten wird nur der Durchschnitt aus den positiven Werten des maßgeblichen Indikators der positiven Jahre errechnet.

Dem Standardansatz liegt eine demgegenüber differenziertere Methodik zugrunde. Hier ist der maßgebliche Indikator auf acht definierte Geschäftsfelder zu verteilen und mit einem für jedes Geschäftsfeld vorgegebenen Prozentsatz (12 %, 15 %, 18 %) zu multiplizieren. Danach werden diese ermittelten Teilanrechnungsbeträge eines Jahres aufsummiert. Dabei können innerhalb eines Jahres Werte positiver Geschäftsfelder die Werte negativer Geschäftsfelder ausgleichen. Die so ermittelten Jahreswerte ergeben den Eigenmittelbedarf, indem aus den vorangegangenen drei Jahren die positiven Jahreswerte summiert und dann durch drei dividiert werden.

Zur Ermittlung der Teilanrechnungsbeträge einiger Geschäftsfelder kann der maßgebliche Indikator im Alternativen Standardansatz durch einen so genannten normierten Ertragsindikator ermittelt werden. Dieser wird durch Multiplikation des nominalen Kredit- und Darlehensvolumens des Instituts mit dem Faktor 0,035 berechnet.

Anzeigeverfahren bei Wahl des Standardansatzes

Die Nutzung des Standardansatzes (STA) muss das Institut lediglich anzeigen. Dagegen darf es den normierten Ertragsindikator im Alternativen Standardansatz als besondere Ausprägung des Standardansatzes nur auf Antrag und nach Zustimmung der Aufsicht nutzen. Zudem sind im Standardansatz stets bestimmte qualitative Anforderungen einzuhalten. Die Nutzung des Basisindikatoransatzes ist zulässig, ohne die Aufsicht vorher darüber zu informieren.

Fortgeschrittener Messansatz

Bei der Ermittlung des Eigenmittelbedarfs für das operationelle Risiko dürfen auch fortgeschrittene Messansätze genutzt werden (Advanced Measurement ApproachAMA). Der AMA steht für alle Methoden zur Identifikation, Messung, Überwachung, Berichterstattung und Steuerung des operationellen Risikos. Die AMA der Institute müssen eine Eignungsprüfung der Aufsicht bestehen, bevor sie zugelassen werden.

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