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Stand:geändert am 22.03.2019 Fachgremium ABS

Das Fachgremium ABS (Asset Backed Securities) beschäftigt sich mit institutsübergreifenden Fragestellungen, die mit den unter der Säule I der CRD IV geltenden Mindesteigenmittelanforderungen für Verbriefungen des Anlagebuchs zusammenhängen. Zudem behandelt das Gremium die für Verbriefungen geltenden organisatorischen Anforderungen (insbesondere Rückbehaltsanforderungen).

Bis Ende 2013 wurden die Mindesteigenmittelanforderungen sowie die organisatorischen Anforderungen für Verbriefungen durch die Bankenrichtlinie (2006/48/EG) und mithin auch durch die damals gültige Fassung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) und durch das Kreditwesengesetz (KWG) geregelt. Zum 1. Januar 2014 wurden wesentliche Teile dieser Vorgaben durch die unmittelbar geltende Capital Requirements Regulation (CRR) abgelöst.

Für Regelungen, die verschiedene Verbriefungen betreffen, sieht die CRR vor, dass die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) Entwürfe für technische Regulierungsstandards der EU-Kommission fertigt. Ferner hat die EBA einen sogenannten Q&A-Prozess eingerichtet, um innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine konsistente und effektive Anwendung der CRR sicherzustellen. In der Entwicklung und der Anwendung dieser Regelungsvorgaben ergeben sich dadurch sowohl für die Kreditinstitute als auch für die Aufsichtspraxis verschiedene Fragen.

Das Fachgremium ist auf substantielle Beiträge aus der Kreditwirtschaft angewiesen. Es setzt sich daher aus Vertretern der Kreditwirtschaft, der Deutschen Bundesbank und der BaFin zusammen.

Dabei hat sich das Fachgremium als Forum für einen engen Austausch zwischen Kreditwirtschaft und Bankenaufsicht bewährt. Es soll auch in Zukunft dazu dienen, sowohl auf Seiten der Kreditwirtschaft als auch auf Seiten der Bankenaufsicht ein vertieftes Verständnis für die relevanten Fragestellungen zu wecken und sachgerechte Antworten auf diese Fragen zu entwickeln.

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