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Stand:geändert am 19.01.2021 | Thema Eigenmittel Fachgremium Eigenmittel

Aufgabe des Fachgremiums Eigenmittel ist es, institutsübergreifende Fragestellungen im Zusammenhang mit der Definition des aufsichtlichen Eigenmittelbegriffs sowie zu Fragen der aufsichtlichen Konsolidierung zu erörtern.

Zum 1. Januar 2014 wurde die bisherige Eigenmitteldefinition des § 10 KWG durch die neu gefasste Definition in den Artikeln 25 bis 91 der Capital Requirements Regulation (CRR) abgelöst. Die Umstellung auf die neue Definition wird für einen Übergangszeitraum bis 2023 von einer Reihe von Bestandsschutz- und Übergangsvorschriften begleitet. Darüber hinaus hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) einen Q&A-Prozess eingerichtet, in dem Auslegungsfragen zu CRR-Vorschriften beantwortet werden. Im Fachgremium diskutierte Fragestellungen, die von europaweitem Interesse sind, bringt die BaFin in den Q&A-Prozess der EBA zum Single Rulebook ein.

Zu den Hauptaufgaben des Fachgremiums Eigenmittel zählt neben dem Informationsaustausch über die Arbeit der internationalen Arbeitsgruppen vor allem die Erörterung von Fragestellungen, die sich nicht ohne weiteres ohne Einbeziehung der Praxis beantworten lassen. Dem Gremium gehören Experten aus kleineren und größeren Instituten, Prüfer, Verbandsvertreter und Aufseher an. Durch die institutionalisierte Mitwirkung der Industrie soll die Solvenzaufsicht praxisgerecht verbessert und weiterentwickelt werden.

Aus den fachlichen Diskussionen im Fachgremium ergeben sich Anregungen, die die BaFin ihren Entscheidungen über eigenmittelrelevante Sachverhalte zugrunde legen kann. Sie ist in diesem Zusammenhang auf substantielle Beiträge der Teilnehmer angewiesen, da diese in der Regel den Ausgangspunkt für die Diskussion darstellen.

Die Protokolle zu den Fachgremiumssitzungen veröffentlicht die Deutsche Bundesbank auf ihrer Internetseite.

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