Stand:geändert am 22.03.2019 Fachgremium Groß- und Millionenkredit
Das Fachgremium Groß- und Millionenkredite erörtert institutsübergreifende Fragestellungen aus dem Bereich der Großkreditregelungen sowie des Millionenkreditmeldewesens.
Wesentliche Teile der Großkreditregelungen des Kreditwesengesetzes und der Groß- und Millionenkreditverordnung wurden zum 1. Januar 2014 durch die Capital Requirements Regulation (CRR) abgelöst. Technische Regulierungsstandards der EU-Kommission konkretisieren bestimmte Vorgaben der CRR im Bereich des Großkreditmeldewesens sowie bei der Frage der Durchschau. Dagegen finden sich die Regelungen zum Millionenkreditmeldewesen im Kreditwesengesetz.
Für beide Regelungsbereiche enthält die Groß- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) ergänzende Vorgaben. Ferner hat die EBA einen sogenannten Q&A-Prozess eingerichtet, um innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine konsistente und effektive Anwendung der CRR sicherzustellen.
In der Entwicklung und der Anwendung dieser verschiedenen Regelungsvorgaben ergeben sich dadurch sowohl für die Kreditinstitute als auch für die Aufsichtspraxis verschiedene Fragen.
Das Fachgremium ist auf substantielle Beiträge aus der Kreditwirtschaft angewiesen. Es setzt sich daher aus Vertretern der Kreditwirtschaft, der Deutschen Bundesbank und der BaFin zusammen.
Dabei hat sich das Fachgremium als Forum für einen engen Austausch zwischen Kreditwirtschaft und Bankenaufsicht bewährt. Es soll auch in Zukunft dazu dienen, auf Seiten der Kreditwirtschaft wie auf Seiten der Bankenaufsicht ein vertieftes Verständnis für die relevanten Fragestellungen zu wecken und sachgerechte Antworten auf diese Fragen zu entwickeln.