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Stand:geändert am 24.02.2023 Fachgremium Handelsgeschäfte

Hauptaufgabe des Fachgremiums Handelsgeschäfte ist es, institutsübergreifende Fragestellungen im Zusammenhang mit den Eigenmittelanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR) zu Marktrisiken und Kontrahentenausfallrisiken zu erörtern.

Angesichts der Finanzkrise haben die aufsichtlichen Aktivitäten zur Regulierung von Handelsgeschäften in den letzten Jahren signifikant zugenommen. Die hieraus resultierenden Neuerungen gaben Anlass für die Gründung des Fachgremiums Handelsgeschäfte im Jahr 2009. In diesem Fachgremium werden insbesondere folgende Themen behandelt:

  • Mindesteigenmittelanforderungen für

    • Marktrisiken,
    • Kontrahentenausfallrisiken,
    • Risiken einer Anpassung der Kreditbewertung (CVA-Risiken),
    • Vorleistungs- und Abwicklungsrisiken,
  • Aufrechnungsvereinbarungen,
  • Abgrenzung zwischen Handelsbuch und Anlagebuch,
  • Vorsichtige Bewertung von Fair Value Positionen.

Das Fachgremium dient als Forum für einen engen Austausch zwischen Bankenaufsicht und Kreditwirtschaft zu den oben genannten Themenbereichen. Die Aufsicht berichtet über aktuelle Entwicklungen und Diskussionen, auch aus entsprechenden Arbeitsgruppen auf europäischer und internationaler Ebene, bei denen sie eine Einbeziehung der Kreditwirtschaft für erforderlich hält.

Die Experten aus den Kreditinstituten und Verbänden informieren die Aufsicht über wesentliche Marktentwicklungen und deren Rückwirkungen auf das Risikomanagement und Risikocontrolling der Institute. Darüber hinaus unterstützen die Industrievertreter die Aufsicht bei der Behandlung von Fragen zur Anwendung der regulatorischen Vorgaben.

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