BaFin - Navigation & Service

Stand:geändert am 22.03.2019 Fachgremium Kredit

Aufgabe des Fachgremiums Kredit ist es, institutsübergreifende Fragestellungen im Zusammenhang mit den Mindesteigenmittelanforderungen für Kreditrisiken zu erörtern, soweit hiermit nicht andere Fachgremien betraut sind.

Die Capital Requirements Regulation (CRR) sieht für verschiedene die Behandlung von Kreditrisiken betreffende Regelungen vor, dass die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) Entwürfe für technische Regulierungsstandards der EU-Kommission fertigt. Ferner hat die EBA einen Q&A-Prozess eingerichtet, um innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine konsistente und effektive Anwendung der CRR sicherzustellen. In der Entwicklung und der Anwendung dieser Regelungsvorgaben ergeben sich dadurch sowohl für die Kreditinstitute als auch für die Aufsichtspraxis verschiedene Fragen.

Das Fachgremium ist auf substantielle Beiträge aus der Kreditwirtschaft angewiesen. Es setzt sich daher aus Vertretern der Kreditwirtschaft, der Deutschen Bundesbank und der BaFin zusammen.

Wie seine Vorgängergremien, das Fachgremium IRBA und das Fachgremium Kreditsicherungstechniken, hat sich das Fachgremium Kredit als Forum für einen engen Austausch zwischen Kreditwirtschaft und Bankenaufsicht bewährt. Es soll auch in Zukunft dazu dienen, auf Seiten der Kreditwirtschaft wie auf Seiten der Bankenaufsicht ein vertieftes Verständnis für die relevanten Fragestellungen zu wecken und sachgerechte Antworten auf diese Fragen zu entwickeln.

Auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank finden Sie die zwischen BaFin und Bundesbank abgestimmten Antworten auf die wichtigsten Fragestellungen aus den Gremiensitzungen. Sitzungsprotokolle werden nicht veröffentlicht.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback