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Stand:geändert am 07.02.2024 | Thema Risikomanagement Fachgremium Mindestanforderungen an das Risikomanagement

Zu den Hauptaufgaben des Fachgremiums Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) zählt die Erörterung grundsätzlicher Auslegungs- und Anwendungsfragen und prüfungsrelevanter Sachverhalte zum Risikomanagement.

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sind das zentrale Regelwerk der qualitativen Bankenaufsicht. Auf Grundlage des § 25a KWG geben sie einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung des Risikomanagements in den Instituten vor.

Dem Fachgremium gehören Experten aus kleineren und größeren Instituten, Prüfer, Verbandsvertreter und Aufseher an. Durch die institutionalisierte Mitwirkung der Industrie sollen die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) laufend praxisgerecht verbessert und weiterentwickelt werden.

Aus den fachlichen Diskussionen im Fachgremium ergeben sich Anregungen, die die BaFin ihren Entscheidungen über MaRisk-relevante Sachverhalte zugrunde legen kann. Sie ist in diesem Zusammenhang auf substantielle Beiträge der Teilnehmer angewiesen, da diese in der Regel den Ausgangspunkt für die Diskussion darstellen.

Die Sitzungen des Fachgremiums MaRisk im Zeitraum 2015 bis 2017 dienten überwiegend der fachlichen Begleitung der Arbeiten an der fünften MaRisk Novelle. Die Positionen der deutschen Bankenaufsicht zu den durch diese Novelle geregelten Sachverhalten finden sich abschließend im Regelungstext, in den amtlichen Erläuterungen und dem Übersendungsschreiben zu dieser Novelle wieder.

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