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Stand:geändert am 26.02.2015 Fachgremium Offenlegung

Neben den Mindestkapitalanforderungen (Säule 1 der CRD IV) und dem bankaufsichtlichen Überprüfungsprozess (Säule 2) enthalten die Regelungen zu Basel II in Säule 3 erweiterte Offenlegungsanforderungen für die Institute. Ziel dieser Transparenzanforderungen ist, die Marktdisziplin durch eine vermehrte Offenlegung im Rahmen der externen Rechnungslegung von Banken zu stärken.

Das Fachgremium Offenlegungsanforderungen hat dabei die Aufgabe, die nationale Umsetzung der Offenlegungsanforderungen nach Basel II und der darauf aufbauenden Europäischen Regelungen zu unterstützen. Dieser Auftrag umfasst die Aufgabe, grundsätzliche Fragestellungen zu erörtern und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Bei divergierenden Meinungen innerhalb des Gremiums nimmt dieses eine Folgeabschätzung für unterschiedliche Handlungsalternativen vor.

Die Arbeitsergebnisse des Fachgremiums Offenlegungsanforderungen haben grundsätzlich empfehlenden Charakter. Die Teilnehmer des Fachgremiums sind Experten der Bereiche Risikocontrolling und Rechnungslegung; sie kommen aus der Kreditwirtschaft, der Deutschen Bundesbank und der BaFin.

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