BaFin - Navigation & Service

Stand:geändert am 21.01.2014 Fachgremium Operationelles Risiko

Aufgabe des Fachgremiums Operationelles Risiko ist es, institutsübergreifende Fragestellungen, die sich aus den Vorgaben der Capital Requirement Regulation (CRR) und der Solvabilitätsverordnung (SolvV) über die Unterlegung des operationellen Risikos ergeben, zu erörtern.

Die CRR enthält Mindesteigenmittelanforderungen für die Institute. Mit ihrem Inkrafttreten zum 1. Januar 2014 wird eine einheitliche europäische Unterlegung der operationalen Risiken mit Eigenmitteln verlangt. Im Fachgremium werden die verschiedenen Fragen diskutiert, die sich in der Anwendung ergeben - sowohl bei der konkreten Implementierung der Eigenmittelanforderungen in den Kreditinstituten als auch für die Aufsichtspraxis.

Das Fachgremium ist auf substantielle Beiträge aus der Kreditwirtschaft angewiesen. Es setzt sich daher aus Vertretern der Kreditwirtschaft, der Deutschen Bundesbank und der BaFin zusammen.

Dabei hat sich das Fachgremium als Forum für einen engen Austausch zwischen Kreditwirtschaft und Bankenaufsicht bewährt. Es soll auch in Zukunft dazu dienen, auf Seiten der Kreditwirtschaft wie auf Seiten der Bankenaufsicht ein vertieftes Verständnis für die relevanten Fragestellungen zu wecken und sachgerechte Antworten auf diese Fragen zu geben. Zu Fragen, deren Antwort nur auf europäischer Ebene geklärt werden können, soll das Fachgremium eine Koordinierungsfunktion übernehmen.

Zusatzinformationen

Allgemeine Hinweise

Relevanter Indikator/BIA/STA

AMA

Teilweise Anwendung (partial use)

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback