BaFin - Navigation & Service

Stand:geändert am 17.09.2021 | Thema Compliance Sonderprüfung

Bei den bankaufsichtlichen Sonderprüfungen gem. § 44 KWG unterscheidet die BaFin zwischen drei Arten: den antragsgetriebenen, den anlassbezogenen und den turnusmäßigen Sonderprüfungen. Im ersten Fall prüft die BaFin nur auf Antrag eines Instituts, im zweiten geht die Initiative allein vom Bedürfnis der Bankenaufsicht nach einer angemessenen Sachverhaltsaufklärung aus. Zum dritten Fall zählen Prüfungen, bei denen die Aufsicht etwa aufgrund eines gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsturnus tätig wird. Dies ist bei Deckungsprüfungen im Pfandbriefbereich der Fall, für die das Pfandbriefgesetz regelmäßig ein zweijähriges Intervall vorsieht.

Antragsgetrieben sind insbesondere die Abnahmeprüfungen interner Risikomessverfahren der Institute, zum Beispiel der Ratingsysteme im Kreditgeschäft nach dem IRBA (Internal Ratings Based Approach), der fortgeschrittenen Messmethoden operationeller Risiken nach dem AMA (Advanced Measurement Approach), den Marktrisikomodellen oder den internen Verfahren zur Messung von Liquiditätsrisiken. Anlassbezogene Prüfungen erfolgen aus einem konkreten Beweggrund – etwa um Hinweisen aus dem Bericht des Jahresabschlussprüfers nachzugehen. Die Aufsicht kann sich mit diesen Prüfungen einen eigenen, vertieften Einblick in die Risikolage eines Instituts verschaffen.

Zahl der Sonderprüfungen
Art der Prüfung2020201920182017201620152014
Summe79161153199183176203
Werthaltigkeitsprüfungen46915193324
§ 25a Abs. 1 KWG (MaRisk)63133130166149123131
Deckung571310133
Marktrisikomodelle100111
IRBA (Kreditrisikomessverfahren)1216754642
AMA (Messverfahren operationeller Risiken)000002
Liquiditätsrisikomessverfahren000000

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback