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Stand:geändert am 22.03.2016 | Thema Compliance Verhaltenspflichten

Verhaltensregeln und Organisationspflichten sind besonders wichtig für den Schutz der Anleger, aber gleichermaßen für funktionierende Finanzmärkte. Die Verhaltensregeln beschreiben Mindeststandards für Wertpapierdienstleistungen und dienen dazu, Interessenkonflikte zwischen Kunden, Wertpapierdienstleistungsunternehmen und deren Mitarbeitern sowie daraus entstehende Nachteile für die Anleger zu vermeiden.

Zu den Verhaltensregeln zählt zum Beispiel, dass Unternehmen ihre Kunden vor dem Abschluss eines Wertpapiergeschäfts über die wichtigsten Aspekte dieses Geschäfts informieren müssen – und zwar bezogen auf den individuellen Anleger wie auch die jeweilige Anlage selbst. Es gilt der Grundsatz: Je spekulativer und riskanter das beabsichtigte Geschäft und je unerfahrener der Anleger, desto umfangreicher ist der Kunde aufzuklären. Die Unternehmen stehen in der Pflicht, ihre Dienstleistungen mit Sorgfalt, Sachkenntnis und Gewissenhaftigkeit im Interesse ihrer Kunden zu erbringen.

Das Kundeninteresse geht vor

Bei eventuellen Interessenkonflikten müssen die Interessen des Wertpapierdienstleistungsunternehmens grundsätzlich hinter den Interessen seiner Kunden zurückstehen. Die Unternehmen dürfen keine Anlageempfehlungen aussprechen, die nicht im Interesse des Kunden liegen oder die in erster Linie Eigeninteressen dienen – etwa, um den Preis eines Wertpapiers oder Derivats in eine bestimmte Richtung zu lenken. Auch das so genannte Cold Calling ist verboten, also die unaufgeforderte telefonische Kontaktaufnahme zu Personen, mit denen nicht bereits eine Geschäftsbeziehung für Wertpapierdienst- und -nebendienstleistungen besteht.

Entsprechend den für sie geltenden Organisationspflichten müssen die Wertpapierdienstleister ihren Geschäftsbetrieb so organisieren, dass die Einhaltung der Verhaltenspflichten gewährleistet ist. Beispielsweise müssen die Unternehmen angemessene interne Kontrollen einrichten und sich so organisieren, dass sie Interessenkonflikte vermeiden können. Eine der Grundvoraussetzungen dafür ist das Prinzip der Funktionstrennung, also der Trennung von Handel, Abwicklung und Kontrolle. Die BaFin lässt jährlich oder auch durch Sonderprüfungen kontrollieren, ob diese Regeln eingehalten werden.

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