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Stand:geändert am 04.05.2021 Banken, Finanzdienstleister und Wertpapierinstitute

Ein funktionstüchtiges Bank- und Finanzdienstleistungswesen ist unabdingbar für die Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft. Daher ist aber auch aus gesamtwirtschaftlichen Gründen eine effiziente Bankenaufsicht notwendig. Der einheitliche europäische Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory MechanismSSM), der am 4. November 2014 gestartet ist, soll insbesondere die Sicherheit und Solidität des europäischen Bankensystems gewährleisten und die finanzielle Integration und Stabilität in Europa verbessern. Die BaFin ist als national zuständige Behörde (National Competent Authority – NCA) ein wichtiger Teil dieser neuen europäischen Bankenaufsicht. Sie beaufsichtigt in Deutschland derzeit insgesamt 1.740 Banken und 674 Finanzdienstleistungsinstitute.

Hinweis

Alle von der BaFin beaufsichtigen Banken und Finanzdienstleistungsinstitute finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Rechtliche Grundlagen der Bankenaufsicht

Die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister ist durch verschiedene nationale und europäische Gesetze und Verordnungen geregelt. Rechtliche Grundlage für die Aufsicht sind in erster Linie das deutsche Kreditwesengesetz (KWG), die europäische Capital Requirements Regulation (CRR, Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zur Ermittlung der angemessenen Kapitalausstattung) und die SSM-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank). Die SSM-Verordnung beschreibt Art und Umfang der Aufgaben, die nunmehr die EZB wahrnimmt. Außerdem regelt sie die Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Bankaufsichtsbehörden wie in der Bundesrepublik der BaFin.

Darüber hinaus sind aber auch das Wertpapierhandelsgesetz und weitere Spezialgesetze relevant für die Bank- und Finanzaufsicht in Deutschland, wie zum Beispiel das Pfandbrief-, das Depot- und das Bausparkassengesetz sowie die Sparkassengesetze der Bundesländer.

Risikoorientierte Aufsicht

Die genannten Verordnungen und Gesetze geben den Banken die Regeln vor, die sie bei der Gründung und beim Betreiben ihrer Geschäfte zu beachten haben. Diese Regeln sind darauf ausgerichtet, Fehlentwicklungen vorzubeugen, die das reibungslose Funktionieren des Bankenapparates stören könnten. Wie intensiv Banken beaufsichtigt werden, hängt von Art und Umfang der Geschäfte ab, die sie betreiben, und damit entscheidend von den dabei eingegangenen Risiken. Daher wird die Bankenaufsicht auch als risikoorientierte Aufsicht bezeichnet. Die Aufsicht richtet grundsätzlich ihr Hauptaugenmerk darauf, dass Institute erstens über genügend Eigenkapital und Liquidität verfügen und dass sie zweitens angemessene Mechanismen zur Risikokontrolle eingerichtet haben.

Die Gesetze, auf denen die Bankenaufsicht basiert, stehen im Einklang mit den Prinzipien der freien Marktwirtschaft. Das bedeutet zunächst, dass allein die Geschäftsleiter der Institute die Verantwortung für deren Geschäftspolitik tragen. Die Institute müssen aber sowohl qualitative als auch quantitative Rahmenbedingungen erfüllen und sind verpflichtet, ihre Bücher der Aufsicht offenzulegen. Wenn die BaFin im Rahmen ihrer Solvenzaufsicht, das heißt bei der Überprüfung des Liquiditätsrisikos, erhebliche Defizite bei einem Institut feststellt und die gesetzlich bestimmten Voraussetzungen gegeben sind, kann sie – gegebenenfalls auch in Abstimmung mit der EZB – aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen.

Aufgabenteilung zwischen Deutscher Bundesbank und BaFin

Die BaFin und die Deutsche Bundesbank teilen sich die Bankenaufsicht in Deutschland. Ihre Zusammenarbeit ist in § 7 KWG geregelt. Danach wertet die Deutsche Bundesbank im Rahmen der laufenden Aufsicht unter anderem die Berichte und Meldungen aus, die von den Instituten regelmäßig einzureichen sind. Dabei prüft sie jeweils, ob die Eigenkapitalausstattung und die Verfahren der Institute zur Risikosteuerung angemessen sind. Die BaFin hat in Abstimmung mit der Deutschen Bundesbank eine Richtlinie erlassen, welche die Durchführung und Qualitätssicherung der laufenden Überwachung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute durch die Deutsche Bundesbank regelt, die so genannte Aufsichtsrichtlinie.

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