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Thema Informationspflichten für Emittenten Informationen über bedeutende Stimmrechtsanteile (§§ 33 - 47 WpHG)

Beitrag aus dem Emittentenleitfaden der BaFin

Eines der maßgeblichen Regelungsziele der wertpapierhandelsrechtlichen Beteiligungstransparenz ist die Gewährleistung von Informationseffizienz durch die Offenlegung von Veränderungen bei bedeutenden Stimmrechtsanteilen an börsennotierten Emittenten.1 Hierdurch werden zugleich wichtige Hinweise auf eventuell bevorstehende Unternehmensübernahmen gegeben. Schließlich wirkt die Information über Veränderungen des Stimmrechtsanteils dem Missbrauch von Insiderinformationen entgegen.

Daher sind natürliche und juristische Personen verpflichtet, der Bundesanstalt und der börsennotierten Gesellschaft die Höhe ihrer Stimmrechtsanteile mitzuteilen, sobald sie durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise einen der relevanten Schwellenwerte erreichen, über- oder unterschreiten. Sodann hat die börsennotierte Gesellschaft die Mitteilung unverzüglich weiterzuleiten, und zwar an „ein Bündel von Medien zur europaweiten Verbreitung“ und das Unternehmensregister, das die Daten speichert.

Das Kapitel untergliedert sich in folgende Abschnitte:

Fußnoten:

  1. 1 RL 2004/109/EG (Transparenzrichtlinie II), ABl. L 390, S. 38, Erwägungsgründe (1), (18).

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Veröffentlichungen zum Thema

Kryp­to­wert­pa­pie­re: Ba­Fin führt neue Lis­te

Die BaFin hat auf ihrer Website gemäß § 20 Absatz 3 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) eine neue öffentliche Liste publiziert. Darin bündelt sie Informationen zu Kryptowertpapieren, die ihr nach § 20 Absatz 1 Satz 2 eWpG mitgeteilt werden.

Ad-hoc-Pu­bli­zi­täts­pflich­ten: Ba­Fin pu­bli­ziert Leit­li­ni­en für Kre­dit- und Fi­nan­z­in­sti­tu­te

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Anlagen

Neue­run­gen im Be­reich In­si­de­r­in­for­ma­ti­on und Ad-hoc-Pu­bli­zi­tät

Vortrag im Rahmen des BaFin-Workshops zum Modul C des Emittentenleitfadens (22./23. Juni 2020)

Neue­run­gen im Be­reich des In­si­der­rechts

Vortrag im Rahmen des BaFin-Workshops zum Modul C des Emittentenleitfadens (22./23. Juni 2020)

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