BaFin - Navigation & Service

Thema Informationspflichten für Emittenten Zusammenfassung der Anforderungen an eine Veröffentlichung beziehungsweise Mitteilung nach § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG

Beitrag aus dem Emittentenleitfaden der BaFin

Veröffentlichungen
Zeitpunkt der VeröffentlichungUnverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB).
Adressat der VeröffentlichungMedien, die die Anforderungen nach § 3a Abs. 1 und 2 WpAV erfüllen (Medienbündel).
Sprache der VeröffentlichungEntsprechend den Vorgaben des § 3b Abs. 3 und 4 WpAV.
Inhalt der VeröffentlichungAngaben nach § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG.
Mitteilung über die Veröffentlichung
Zeitpunkt der MitteilungGleichzeitig mit der Übermittlung an das Medienbündel.
Adressat der MitteilungBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Inhalt der MitteilungAngabe des Textes der Veröffentlichung, der Medien, welchen die Information übersandt wurde, und des genauen Zeitpunktes der Versendung an die Medien.
Übermittlung an das Unternehmensregister
Zeitpunkt der ÜbermittlungUnverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB), jedoch nicht vor der Veröffentlichung.
Inhalt der ÜbermittlungText der Veröffentlichung.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Veröffentlichungen zum Thema

Kryp­to­wert­pa­pie­re: Ba­Fin führt neue Lis­te

Die BaFin hat auf ihrer Website gemäß § 20 Absatz 3 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) eine neue öffentliche Liste publiziert. Darin bündelt sie Informationen zu Kryptowertpapieren, die ihr nach § 20 Absatz 1 Satz 2 eWpG mitgeteilt werden.

Ad-hoc-Pu­bli­zi­täts­pflich­ten: Ba­Fin pu­bli­ziert Leit­li­ni­en für Kre­dit- und Fi­nan­z­in­sti­tu­te

Die BaFin hat am 10.06.2021 Modul C ihres Emittentenleitfadens um Leitlinien speziell für Kredit- und Finanzinstitute ergänzt. Sie befassen sich mit der Frage, welche Ad-hoc-Publizitätspflichten für Kredit- und Finanzinstitute bestehen, deren Finanzinstrumente zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen oder mit ihrer Zustimmung zum Handel an einem multilateralen Handelssystem (multilateral …

Anlagen

Emit­ten­ten­leit­fa­den der Ba­Fin - Mo­dul C

Der Leitfaden richtet sich an Emittenten, für die die BaFin zuständige Aufsichtsbehörde in Bezug auf die Überwachung kapitalmarktrechtlicher Pflichten ist. Der Leitfaden soll praktische Hilfestellungen für den Umgang mit den Vorschriften des Wertpapierhandelsrechts bieten, ohne eine juristische Kommentierung darzustellen. Er bietet einen Einstieg in die Rechtsmaterie und erläutert die …

Prüf­sche­ma Her­kunfts­staat

Beitrag aus dem Emittentenleitfaden der BaFin

Alle Dokumente