Thema Informationspflichten für Emittenten Belegübermittlung
Beitrag aus dem Emittentenleitfaden der BaFin
Die fehlende oder nicht unverzügliche Übersendung des Veröffentlichungsbeleges an die BaFin kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden, vgl. § 120 Abs. 24 i. V. m. Abs. 1 Nr. 4 WpHG.