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Thema Informationspflichten für Emittenten Teilnehmer am Markt für Emissionshandelszertifikate und weitere Listenführungspflichtige

Beitrag aus dem Emittentenleitfaden der BaFin

Auch Teilnehmer am Markt für Emissionshandelszertifikate haben in Bezug auf Insiderinformationen über Emissionszertifikate im Rahmen von Aktivitäten am Markt für Emissionszertifikate Insiderlisten zu führen.

Darüber hinaus trifft die Listenführungspflicht alle Versteigerungsplattformen, Versteigerer und die Auktionsaufsicht in Bezug auf die Versteigerungen von Emissionszertifikaten und anderen darauf beruhenden Auktionsobjekten, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1031/20101 abgehalten werden.

Fußnoten:

  1. 1 Verordnung Nr. 1031/2010 der Kommission vom 12. November 2010 über den zeitlichen und administrativen Ablauf sowie sonstige Aspekte der Versteigerung von Treibhausgasemissionszertifikaten gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft, ABl. EU Nr. L 302, S. 1.

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