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Stand:geändert am 27.05.2019 Abwicklungsinternalisierer - CSDR

Ab dem 01.07.2019 sind Abwicklungsinternalisierer in Deutschland nach Art. 9 Abs. 1 CSDR verpflichtet, der BaFin vierteljährlich den aggregierten Umfang und Wert aller Wertpapiergeschäfte, die sie außerhalb eines Wertpapierliefer- und -abrechnungssystems abwickeln, zu melden.

Neue Meldepflicht gemäß Art. 9 Abs. 1 CSDR

Die zu meldenden Daten können nach Art. 2 Nr. 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/391 sowie den Leitlinien für die Berichterstattung von Abwicklungsinternalisierern entnommen werden.

Die Meldung muss gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/393 10 Arbeitstage nach Quartalsende, demnach erstmalig am 12.07.2019, abgegeben werden. Die BaFin wird die Meldungen anschließend der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) übermitteln. Weitere Informationen zur Meldepflicht können auf der Webseite der ESMA abgerufen werden.

Wer ist meldepflichtig?

Meldepflichtig sind Abwicklungsinternalisierer. Dies sind nach Art. 2 Abs. 1 Nr. 11 CSDR Institute, einschließlich gemäß der Richtlinie 2013/36/EU oder der Richtlinie 2014/65/EU zugelassene Institute, die Zahlungs- bzw. Übertragungsaufträge für Kunden oder auf eigene Rechnung auf andere Weise als über ein Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem ausführen.

Die Meldung kann auch durch ein vom Abwicklungsinternalisierer legitimierter Drittmelder erfolgen. Auch im Falle der Übertragung der Meldung durch einen Dritten verbleibt aber die rechtliche Verpflichtung zur Abgabe sowie die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Meldungen im Verantwortungsbereich des Abwicklungsinternalisierers.

Wie kann die Meldung erfolgen?

Für die Meldungen wird von der BaFin die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des MVP Portals sind die eigentlichen Anzeigen im künftigen Fachverfahren Meldeverfahren für Abwicklungsinternalisierer abzugeben.

Um Meldungen abgeben zu können, ist eine Registrierung sowohl auf der MVP als auch im künftigen Fachverfahren Meldeverfahren für Abwicklungsinternalisierer notwendig. Die BaFin rät zur umgehenden Registrierung auf der MVP - sofern dies nicht schon aufgrund von anderen Meldeverfahren schon geschehen ist. Eine Registrierung im Fachverfahren wird voraussichtlich ab dem 04.03.2019 möglich sein. Information zum Beginn der Registrierung für das Fachverfahren wird im März auf der Webseite der BaFin erfolgen.

Die Meldung selbst ist via elektronischem Anzeigeverfahren im XML-Format bei der BaFin einzureichen. Die ISO 20022-Nachrichtendefinition im XSD-Schema kann über die ESMA-Webseite abgerufen werden.

Workshop

Zur Beantwortung technischer und inhaltlicher Fachfragen veranstaltete die BaFin im Mai 2019 einen Workshop mit Direkt- und Drittmeldern, dem die zwei folgenden Präsentationen zugrunde lagen:

  1. Berichtspflichten über die internalisierte Abwicklung gemäß Artikel 9 CSDR
  2. Meldeverfahren für Abwicklungsinternalisierer

Bzgl. bereits auf dem Workshop behandelter und ggf. zusätzlich aufkommender Fragen ist geplant, unter dem Punkt Zusatzinformationen fortlaufend aktualisierte FAQs zu veröffentlichen.

Testverfahren vom 15. Mai bis 05. Juni

Vom 15. Mai 2019 bis zum 05. Juni 2019 ist ein gemeinsames Testverfahren der EU-Aufsichtsbehörden und der ESMA vorgesehen. Während dieses Zeitraumes besteht für Abwicklungsinternalisierer sowie Drittmelder von Abwicklungsinternalisierer die Möglichkeit, den Datei-Upload sowie die Rückmeldungsfunktionalitäten des MVP Portals/ESMA-Systems zu testen. Voraussetzung für eine Teilnahme an dem Testverfahren ist die vorige Registrierung im MVP Portal sowie die Freischaltung im Fachverfahren „Meldeverfahren für Abwicklungsinternalisierer“.

Zusatzinformationen

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