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Stand:geändert am 03.01.2018 | Thema Bilanzkontrolle Handel

Handelsaussetzung zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Handels oder zum Schutz der Anlegerinteressen, Handel mit Hilfe von Algorithmen, Mitteilungspflichten für systematische und Abwicklungsinternalisierer: Mehr dazu auf diesen Seiten.

Al­go­rith­mi­scher Han­del und Hoch­fre­quenz­han­del

Der algorithmische Handel, bei dem Eingabe, Änderungen und Löschungen von Aufträgen computerbasiert erfolgen, ist mit verschiedenen Risiken verknüpft. So kann zum Beispiel eine hohe Anzahl von Auftragseingaben, -änderungen oder -löschungen innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums dazu führen, dass Handelssystemen überlastet werden. Zudem können Algorithmen auf Marktereignisse reagieren und damit weitere Algorithmen auslösen, so dass ein Kaskadeneffekt entsteht und die Volatilität von Kursen steigt.

Mehr: Algorithmischer Handel und Hochfrequenzhandel …

Sys­te­ma­ti­sche In­ter­na­li­sie­rung

Mit Inkrafttreten der neu gefassten Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) und -verordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR) haben Wertpapierfirmen, die als systematische Internalisierer tätig sind, neben den für alle Wertpapierfirmen verbindlichen MiFIR-Regelungen zur Nachhandelstransparenz zusätzlich besondere Vorschriften zur Vorhandelstransparenz zu beachten.

Mehr: Systematische Internalisierung …

Han­dels­aus­set­zung

Der Betreiber eines multilateralen oder organisierten Handelssystems kann den Handel mit einem Finanzinstrument aussetzen oder vom Handel ausschließen, wenn dies zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Handels oder zum Schutz der Anlegerinteressen geboten scheint.

Mehr: Handelsaussetzung …

Ab­wick­lungs­in­ter­na­li­sie­rer

Ab dem 01.07.2019 sind Abwicklungsinternalisierer in Deutschland nach Art. 9 Abs. 1 CSDR verpflichtet, der BaFin vierteljährlich den aggregierten Umfang und Wert aller Wertpapiergeschäfte, die sie außerhalb eines Wertpapierliefer- und -abrechnungssystems abwickeln, zu melden.

Mehr: Abwicklungsinternalisierer …

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Veröffentlichungen zum Thema

Bio­fron­te­ra AG: Prü­fungs­ein­lei­tung der Ba­Fin für den Kon­zern­ab­schluss zum 31. De­zem­ber 2024 und den zu­ge­hö­ri­gen zu­sam­men­ge­fass­ten La­ge­be­richt

Der Finanzaufsicht BaFin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Biofrontera Aktiengesellschaft gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie am 11. September 2025 eine Prüfung des Konzernabschlusses der Biofrontera Aktiengesellschaft zum Stichtag 31. Dezember 2024 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts eingeleitet.

SUSS Mi­cro­Tec SE: Feh­ler­be­kannt­ma­chung für den of­fen­ge­leg­ten Kon­zern­ab­schluss

Die Finanzaufsicht BaFin hat bei einer Prüfung festgestellt, dass der nach internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards – kurz IFRS) erstellte, offengelegte Konzernabschluss der SUSS MicroTec SE zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2024 fehlerhaft ist.

Pitt­ler Ma­schi­nen­fa­brik AG: Feh­ler im IFRS-Kon­zern­ab­schluss

Die Finanzaufsicht BaFin hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der nach internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards – IFRS) erstellte, offengelegte Konzernabschluss der Pittler Maschinenfabrik AG zum 31. Dezember 2022 sowie der zugehörige zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 fehlerhaft sind.

TC Un­ter­hal­tungs­elek­tro­nik Ak­ti­en­ge­sell­schaft: Prü­fungs­ein­lei­tung der Ba­Fin für den of­fen­ge­leg­ten Jah­res­ab­schluss zum 31.12.2023 und den zu­ge­hö­ri­gen La­ge­be­richt

Der Finanzaufsicht BaFin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie am 30. Juli 2025 eine Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des zugehörigen Lageberichts eingeleitet.

PA­TRI­ZIA SE: Feh­ler­be­kannt­ma­chung für den of­fen­ge­leg­ten Kon­zern­ab­schluss

Die Finanzaufsicht BaFin hat bei einer Prüfung festgestellt, dass der nach internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards – kurz IFRS) erstellte, offengelegte Konzernabschluss der PATRIZIA SE zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 fehlerhaft ist.

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