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Stand:geändert am 23.01.2019 Anlagestrategie- und Anlageempfehlungen

Anlagestrategie- und Anlageempfehlungen bilden eine Grundlage für Anlageentscheidungen. Um dem Vertrauen der Anleger gerecht zu werden, sind auf diesem Gebiet hohe Standards notwendig. Sie betreffen die Objektivität, Sorgfalt und Identität derjenigen, die Anlagestrategie- und Anlageempfehlung erstellen und verbreiten.

Im Interesse der Anleger schreiben die Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation - MAR) und die Delegierte Verordnung 2016/958 vor, dass bei der Erstellung von Anlagestrategie- und Anlageempfehlungen (früher „Finanzanalysen“) Mindestanforderungen einzuhalten sind. Beziehungen und Umstände sind im Zusammenhang mit jedem analysierten Finanzinstrument oder Emittenten offenzulegen, die die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen können. Unternehmen, die Anlagestrategie- und Anlageempfehlungen erstellen oder verbreiten, müssen so organisiert sein, dass Interessenkonflikte möglichst gering sind. Die BaFin wacht über die Einhaltung der Pflichten.

Vor der Erstellung oder Weitergabe von Empfehlungen müssen natürliche und juristische Personen, die in Ausübung ihres Berufes oder im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit für die Erstellung von Anlagestrategie- und Anlageempfehlungen oder deren Weitergabe verantwortlich sind, dies der BaFin gemäß § 86 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) anzuzeigen. Dabei müssen sie geeignete Identitätsnachweise beifügen.

Falls Sie anzeigepflichtige Anlageempfehlungen abgeben oder weiterleiten wollen, können Sie zur Anzeige Ihrer Tätigkeit eins der folgenden Anzeigeformulare nach § 86 WpHG nutzen:

Anzeige gemäß § 86 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) für natürliche Personen (PDF, 79KB, nicht barrierefrei)

Anzeige gemäß § 86 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) für juristische Personen und Personenvereinigungen (PDF, 74KB, nicht barrierefrei)

Nicht von der Anzeigepflicht erfasst sind:

  • Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, EU-Verwaltungsgesellschaften und Investmentgesellschaften
  • Angestellte Analysten, die im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses Empfehlungen erstellen
  • Journalisten, wenn sie einer gleichwertigen, angemessenen Selbstregulierung unterliegen, die eine ähnliche Wirkung erzielt wie die Delegierte Verordnung

Liste der institutsunabhängigen Ersteller und/oder Weitergeber von Anlagestrategie- und Anlageempfehlungen i. S. d. MAR (nur juristische Personen und Personengesellschaften, ohne natürliche Personen)

Alle von der Anzeigepflicht erfassten juristischen Personen und Personenvereinigungen, die ihre Tätigkeit ordnungsgemäß nach § 86 Abs. 1 WpHG angezeigt haben, sind in der „Liste der institutsunabhängigen Ersteller und/oder Weitergeber von Anlagestrategie- und Anlageempfehlungen i. S. d. MAR“ zusammengestellt.

Die Liste dient dazu, dass Anleger und Marktteilnehmer sich auf einfache und kostengünstige Weise darüber informieren können, ob die verantwortlichen Personen ihren Anzeigepflichten gegenüber der BaFin ordnungsgemäß nachgekommen sind. Dies dient der Transparenz und damit der Integrität des Kapitalmarkts. Nicht oder nicht ordnungsgemäß angezeigte Ersteller und/oder Weitergeber von Anlageempfehlungen i. S. d. MAR (z. B. auf Grund fehlender Glaubhaftmachung von Angaben) sind nicht in der Liste enthalten. Mangels gesetzlicher Grundlage werden keine natürlichen Personen in der Liste aufgeführt.

Die Liste ist alphabetisch aufgebaut. Die Aufnahme eines Erstellers und/oder Weitergebers von Anlageempfehlungen i. S. d. MAR in die Liste umfasst keine Aussage zur Qualität der veröffentlichten Analysen. Im Gegensatz zu Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten hat der Gesetzgeber eine regelmäßige Prüfung der institutsunabhängigen Ersteller und/oder Weitergeber von Anlageempfehlungen i. S. d. MAR nicht vorgesehen.

Gehen neue Informationen bei der Bundesanstalt ein (Neuanzeigen, Änderungsmitteilungen usw.), wird die veröffentlichte Liste zeitnah aktualisiert. Institutsunabhängige Ersteller und/oder Weitergeber von Anlageempfehlungen i. S. d. MAR sind verpflichtet, Veränderungen der angezeigten Daten und Sachverhalte sowie die Einstellung ihrer Tätigkeit der Bundesanstalt innerhalb von vier Wochen mitzuteilen.

Umgang mit Anlagestrategie- und Anlageempfehlungen i. S. d. MAR

Analysen sind üblicherweise seriös und sprachlich zurückhaltend formuliert. Werden Finanzinstrumente oder Emittenten reißerisch angepriesen, erscheint besondere Vorsicht geboten. In jedem Fall sollten die Risikohinweise und die Angaben zu Interessenkonflikten (z. B. Auftragsresearch) in den Anlagestrategie- und Anlageempfehlungen i. S. d. MAR aufmerksam zur Kenntnis genommen werden. Generelle Hinweise zur Geldanlage in Wertpapieren finden sich auf der BaFin-Homepage unter
www.bafin.de/DE/Verbraucher/GeldanlageWertpapiere/geldanlage_node.htm.

Die Liste der institutsunabhängigen Ersteller und/oder Weitergeber von Anlageempfehlungen i. S. d. MAR wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Eine Garantie für die Richtigkeit kann gleichwohl nicht übernommen werden.

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